Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Schmetterfink am 08.11.2022, 14:08 Uhr

Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Bist du im BV oder im Teil-BV?
Wenn du im BV bist, gehst du gar nicht mehr in die Praxis, auch nicht 30 Minuten zum Rechnungen schreiben. Wenn du im Teil-BV bist, musst du für die Teile die du arbeitest natürlich auch Urlaub nehmen.

Es stimmt, die darf während des BV kein Urlaub "abgezogen" werden - im Vergleicht zur vorherigen Beschäftigung (da liegt dein Denkfehler). Wenn du also normalerweise fünf Tage in der Woche arbeitest und Anspruch auf 6 Wochen Urlaub (= 30 Tage = 2,5 im Monat) hast, dann steht dir dieser Urlaub auch zu. Bist du also acht Monate im BV, erwirbst du trotzdem regulär Anspruch auf die 20 Tage Urlaub, die in dem Zeitraum liegen. Gleiches gilt im Mutterschutz.
Gehst du z.B. am 3. Juli ins BV und bist im Anschluss bis zum 8. März des Folgejahres im Mutterschutz (gerade keine Ahnung, ob das von den Schwangerschaftswochen passt), erwirbst du von Juli bis März vollen Urlaubsanspruch (9 Monate a 2,5 Tage = 22,5 Tage).

Bist du im Teil-BV und arbeitest z.B. einen Tag in der Woche, erwirbst du vollen Urlaubsanspruch (also z.B. so, als würdest du wie vorher 5 Tage/Woche arbeiten), musst den Tag aber natürlich trotzdem Urlaub nehmen, wenn du frei haben möchtest.

Wobei es durchaus unflexibel von deinem AG ist, dass du bei Urlaub von So - Do deinen Tag dann nicht z.B. am Freitag arbeiten kannst. Ich nehme mal an, das ist dann räumlich nicht möglich? Dann ist der Tag an dem du normalerweise während des Teil-BV arbeitest, halt Urlaub.

Im TV-L/TVÖD z.B. würde dir das Weihnachtsgeld zustehen (auch im vorgeburtlichen Mutterschutz oder BV, wenn das Kind erst im nächsten Jahr kommt sogar im Jahr der Geburt nochmal), das ist tarifvertraglich so geregelt. Lt. MuSchuG darfst du im BV nicht schlechter gestellt werden, das würde eher für "muss vermutlich gezahlt werden" sprechen. Da würde ich aber vielleicht nochmal in deinen Arbeitsvertrag schauen (oder in den Tarifvertrag, falls du einem unterliegst) und vielleicht mal konkret Frau Bader im Expertenforum fragen. Könnte auch sein, dass das als Einmalzahlung wieder irgendeine Ausnahme darstellt. Aber vielleicht weiß das ja jemand :) sind ja doch einige hier unterwegs, die von sowas Ahnung haben.

 
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