Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MaRen12 am 08.11.2022, 12:38 Uhr

Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Hallo,
Ich bin momentan im Beschäftigungsverbot. Ich arbeite sonst beim Zahnarzt.
Ich habe damals ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen.
Ich darf an einem Tag in der Woche für 30 min in die Praxis um Rechnung o.ä. zu schreiben...

So jetzt war ich vorhin wieder für 30min dort. Ich habe meine Chefin gefragt wie ich es nächste Woche machen soll, da ich von Sonntag bis nächsten Donnerstag in den Urlaub fahre. Ob ich mir tatsächlich für die halb Std. ein Urluabstag aufschreiben soll oder ob ich die 30 min an einem anderen Tag dran hängen kann. Sie meinte tatsächlich ich soll mir dafür Urlaub nehmen.
Jetzt habe ich im Internet gelesen das die mir während des Beschäftigungsverbot kein Urlaub abziehen darf.

Dann meinte sie zum Thema Weihnachtsgeld das sie mir das eigentlich nicht zahlen könnte, weil die Versicherung es nicht übernimmt. Aber ich würde trotzdem dann ein Teil bekommen (sie wär ja nicht so..)
Aber mir steht doch das volle Weihnachtsgeld zu oder das 13. Gehalt so wie auch in meinem Vertrag!
Ich habe ja schließlich über die Hälfte des Jahres dort noch gearbeitet.

Ich überlege wirklich ob ich mir einen Anwalt suchen soll....

 
12 Antworten:

Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von SeePferdchen87, 11. SSW am 08.11.2022, 13:30 Uhr

Hi. Ich hatte in beiden ss ein BV. Ich bin nie in die Kita etc. Du bist freigestellt. Du hast die Praxis nicht zubetreten oder zahlt sie dir das?!?!
Kein Urlaub darf sie dir mehr ab BV abziehen.
Weihnachtsgeld ist was anderes das wurde ja vereinzelt abgeschafft. Das ist Kulanz. Vg

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Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von Mannislinchen am 08.11.2022, 13:51 Uhr

Wenn du im BV bist, hast du eigentlich auch für 30 min in der Praxis nichts zu suchen.

Es sei denn du hast ein Teilzeit BV- dann ginge das. Meine Ärztin hatte mir das für 4 Stunden täglich angeboten. Also hast du ein Teilzeit oder ein Vollzeit BV?
Fürs Teilzeit BV müsstest du dir dann für die 30 min tatsächlich Urlaub nehmen. Weil du ja noch so und so lange arbeiten darfst. Allerdings habe ich noch nie von einem 30min BV gehört.

Wegen des Weihnachtsgeldes, wenn das nicht Vertraglich festgelegt ist, ist es grundsätzlich so, dass sie das gar nicht zahlen muss. Es sei denn ihr bekommt es seit mehreren Jahren in Folge, dann ist es Gewohnheit und du könntest dagegen an gehen.
Zahlt sie es aber zb. allen und nur dir nicht, ist das nicht rechtens, da kein Mitarbeite von solchen Sonderzahlungen ausgeschlossen werden darf. Aber wie es klang wollte Sie es dir anteilig für deine Zeit zahlen, die du dort gearbeitet hast, richtig?

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Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von sneram am 08.11.2022, 13:54 Uhr

Hi,
ich verstehe es als Teilzeitbeschäftigungserbot.
Dein AG kann dich auch für 30 min kommen lassen. Wichtig ist, dass du nichts tust, das dir und deinem Kind schadet. Über die restliche Zeit gibt es dann ein BV.
Wenn du nicht zur Arbeit kommen möchtest (Urlaub) musst du auch Urlaub nehmen.
Allerdings steht für auch das Weihnachtsgeld zu, da du ja arbeitest (wenn auch nur 30 min).

PS. Ich bin kein Experte...

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Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von Schmetterfink am 08.11.2022, 14:08 Uhr

Bist du im BV oder im Teil-BV?
Wenn du im BV bist, gehst du gar nicht mehr in die Praxis, auch nicht 30 Minuten zum Rechnungen schreiben. Wenn du im Teil-BV bist, musst du für die Teile die du arbeitest natürlich auch Urlaub nehmen.

Es stimmt, die darf während des BV kein Urlaub "abgezogen" werden - im Vergleicht zur vorherigen Beschäftigung (da liegt dein Denkfehler). Wenn du also normalerweise fünf Tage in der Woche arbeitest und Anspruch auf 6 Wochen Urlaub (= 30 Tage = 2,5 im Monat) hast, dann steht dir dieser Urlaub auch zu. Bist du also acht Monate im BV, erwirbst du trotzdem regulär Anspruch auf die 20 Tage Urlaub, die in dem Zeitraum liegen. Gleiches gilt im Mutterschutz.
Gehst du z.B. am 3. Juli ins BV und bist im Anschluss bis zum 8. März des Folgejahres im Mutterschutz (gerade keine Ahnung, ob das von den Schwangerschaftswochen passt), erwirbst du von Juli bis März vollen Urlaubsanspruch (9 Monate a 2,5 Tage = 22,5 Tage).

Bist du im Teil-BV und arbeitest z.B. einen Tag in der Woche, erwirbst du vollen Urlaubsanspruch (also z.B. so, als würdest du wie vorher 5 Tage/Woche arbeiten), musst den Tag aber natürlich trotzdem Urlaub nehmen, wenn du frei haben möchtest.

Wobei es durchaus unflexibel von deinem AG ist, dass du bei Urlaub von So - Do deinen Tag dann nicht z.B. am Freitag arbeiten kannst. Ich nehme mal an, das ist dann räumlich nicht möglich? Dann ist der Tag an dem du normalerweise während des Teil-BV arbeitest, halt Urlaub.

Im TV-L/TVÖD z.B. würde dir das Weihnachtsgeld zustehen (auch im vorgeburtlichen Mutterschutz oder BV, wenn das Kind erst im nächsten Jahr kommt sogar im Jahr der Geburt nochmal), das ist tarifvertraglich so geregelt. Lt. MuSchuG darfst du im BV nicht schlechter gestellt werden, das würde eher für "muss vermutlich gezahlt werden" sprechen. Da würde ich aber vielleicht nochmal in deinen Arbeitsvertrag schauen (oder in den Tarifvertrag, falls du einem unterliegst) und vielleicht mal konkret Frau Bader im Expertenforum fragen. Könnte auch sein, dass das als Einmalzahlung wieder irgendeine Ausnahme darstellt. Aber vielleicht weiß das ja jemand :) sind ja doch einige hier unterwegs, die von sowas Ahnung haben.

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Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von MaRen12 am 08.11.2022, 15:07 Uhr

Die 30 min. die ich dort hinkommen, zahlt sie und ich bin angegeben als Teil BV. Wahrscheinlich muss ich mir dann deswegen tatsächlich einen Urlaubstag dafür nehmen...Aber wegen dem W.Geld da bin ich mir so unsicher ob die das einfach so darf.

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Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von MaRen12 am 08.11.2022, 15:11 Uhr

Hi, ja genau es ist dann eine Teil BV. Ja das habe ich mir im Nachhinein nach dem Beitrag dann auch gedacht das ich mir deshalb einen Tag Urlaub nehmen muss.

Aber wegen dem W.Geld, ich arbeite seit 2016 dort und jedes Jahr haben wir es bekommen..deshalb frag ich mich ob die es einfach so streichen oder weniger zahlen darf.
Unsere Chefin teilt es jedes Jahr auf also ein Teil gibt's im November und der Rest Dezember...ich bin nur gespannt ob es dann trotzdem das volle Weihnachtsgeld dann wird.

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Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von Liantsoa, 14. SSW am 08.11.2022, 15:15 Uhr

Hallo, ich bin ja in dem BV und arbeite gar nicht, Urlaub kann ich dann immer nehmen aber wird ja nicht abgezogen.Über Weihnachtsgeld, da es freiwillig ist, ich denke darf den Arbeitgeber entscheiden ob du das eine Teil kriegst oder nicht.Da deinen Fall ist anders mit 30mn/Tag arbeiten kannst, habe ich keine Ahnung wie es geht.

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Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von MaRen12 am 08.11.2022, 15:16 Uhr

Hey, ja genau also ich bin dann im Teil BV. Und mache wirklich nichts was uns beide schadet. Ich habe mir gedacht das ich dann deshalb Urlaub nehmen muss aber dann ja auch nur für den Dienstag wo ich eigentlich für die 30 min in der Praxis bin?!
Urlaub den ich mir für das restliche Jahr eingetragen wird, der verfällt ja wieso und wird mir ja quasi wieder gut geschrieben.
Ja das denk ich auch das es mir zusteht

Ahh was alles kompliziert...

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Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von MaRen12 am 08.11.2022, 15:22 Uhr

Ich bin im Teil BV also dann darf sie mir einen Urlaubstag abziehen, stimmt.

Ah okay, gut zu wissen. Allerdings muss ich mal "doof" nachfragen was TV-L/TVÖD bedeutet

Danke ich werde mich noch mal umhören wegen dem W.Geld, ich dachte nur das ich dementsprechend keinen Nachteil wegen der Ssw. habe und ich habe ja bis September ja auch noch gearbeitet. Ist ja nicht so als wäre ich schon das ganze Jahr zu Hause

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Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von MaRen12 am 08.11.2022, 15:23 Uhr

Ich bin im Teil BV und muss glaube tatsächlich für diesen einen Tag a 30 min mir einen Tag Urlaub nehmen.
Aber wegen dem W.Geld bin ich mir unsicher ob die es so darf. Schließlich bekomme ich es schon seit 2016 und habe ja auch noch bis September also spricht über ein halbes Jahr in der Praxis gearbeitet.

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Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von Schmetterfink am 08.11.2022, 15:39 Uhr

Tarifvertrag der Länder bzw. des Öffentlichen Dienstes. Trift beides auf dich nicht zu sind aber die einzigen, von denen ich ansatzweise Ahnung habe und da ist BV/MuSchu nicht schädlich gegenüber der Jahressonderzahlung. Aber wie gesagt, darüber hinaus habe ich keine bis wenig Ahnung (anteilige Zahlung für Jan - Sept fände ich durchaus "logisch", aber so Regelungen haben es ja oft nicht so mit der Logik bzw. die rechtliche Logik folgt nicht immer zwingend unserer).

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Re: Wer kann mir helfen Thema Weihnachtsgeld/ Urlaubstage

Antwort von Ruto am 08.11.2022, 21:30 Uhr

Nach meinem Verständnis müsstest du dir da tatsächlich einen Urlaubstag nehmen, weil du ja nicht länger als 30 Minuten in der Woche arbeiten "darfst". Aber da würde ich ggf im Rechtsforum nachfragen.

Weihnachtsgeld habe ich damals nach dem Voll-BV komplett bezahlt bekommen (Weihnachten war dann schon Elternzeit), weil einem ja finanziell keine Nachteile entstehen dürfen. Und ich hatte in dem betroffenen Jahr nur einen halben Monat gearbeitet...
Würde da also nachhaken.

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