Geschrieben von huehnchen69 am 12.02.2010, 14:20 Uhr |
Wegen der "magischen 5 kg-Grenze" etc.
Hallo,
Es ist gut, dass man in der SchwSch gesetzlich geschuetzt ist, und nicht gezwungen werden kann, schwer zu heben o.ae.
Aber Heben schaden nicht grundsaetzlich dem Baby oder der Mutter.
Schon gar nicht so frueh in der SchwSch.
Wenn du dich dabei *gut* fuehlst, kannst du bis zur Geburt schleppen.
Ich habe beispielsweise noch 6 Wochen vor der Geburt meinen Grossen mit seinen damals ca. 15kg in der Rueckentrage auf einer Bergwanderung 1,5 Stunden den Berg raufgeschleppt. War gar kein Thema. Wenn man z.B. vorzeitige mumu-wirksame Wehen hat, ist das was anderes.
Fehlgeburten in der Frueh-SchwSch haben andere Ursachen, die kann man nicht dadurch provozieren, dass man ein paar Ordner traegt. Aber trotzdem: Wenn du dich damit unwohl fuehlst, lass' es, dafuer ist das MuSchu-Gesetz da.
Beim Skifahren so frueh in der SchwSch sehe ich das einzige moegliche Problem darin, wenn du faellst, dir bloed ein Bein brichst und lange liegen musst. Dein Baby im Bauch ist, wie du schon sagst, wunderbar rundum gepuffert.
Beste Gruesse, und eine tolle SchwSch,
Sabine
- 2 Fragen zu Sport und schwer heben - Daniela21400, 7. SSW 12.02.10, 13:42
- ich kenne das so - skr, 29. SSW 12.02.10, 13:45
- schön dass du endlich schwanger bist! - DecafLofat, 32. SSW 12.02.10, 13:45
- Re: 2 Fragen zu Sport und schwer heben - Leann, 38. SSW 12.02.10, 13:55
- Re: 2 Fragen zu Sport und schwer heben - mamafürvier 12.02.10, 14:03
- Re: 2 Fragen zu Sport und schwer heben - Marie&Sarah, 16. SSW 12.02.10, 14:12
- Wegen der "magischen 5 kg-Grenze" etc. - huehnchen69 12.02.10, 14:20
- Re: Wegen der "magischen 5 kg-Grenze" etc. - LullerchenM, 27. SSW 12.02.10, 16:13
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