Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Charly0815 am 04.12.2013, 10:09 Uhr

Was soll ich nur machen :'(

Hallo!

Auf den Mutterschutz VOR der Geburt kann man verzichten, das heißt, wenn Deine Kleine im Februar, wenn Du Schule hast noch nicht da ist müsste es schon möglich sein in die Schule zu gehen. Nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Warum Du keine Elternzeit nehmen kannst leuchtet mir nicht so recht ein...Klar, an und für sich kann man Elternzeit nur nehmen, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht, aber welche Nachteile hättest Du denn, wenn Du nach dem Mutterschutz NICHT in den Betrieb zurück gehst bis zur mündlichen Prüfung? Das kann nicht sein, dass Du wieder arbeiten MUSST. Ich weiß jetzt auch nicht, wieviel Du für die mündliche Prüfung lernen müsstest, falls das aber nur so ein Durchlauftermin ist, wie in manchen Ausbildungsgängen könntest Du doch vielleicht die Prüfung einfach machen. Ist natürlich schon happig mit Neugeborenem...Natürlich könnte auch der Papa des Kindes Elternzeit nehmen. Wenn er mindestens zwei Monate nimmt bekommt Ihr insgesamt 14 Monate Elterngeld. Mein Mann ist auch gerade wieder daheim mit unserem dritten Sohn. Klar, gewisse finanzielle Einbußen muss man in Kauf nehmen, aber zumindest bei uns reicht das Elterngeld.
Wenn Du magst kannst Du gerne nochmal das Problem richtig schildern. Liebe Grüße und alles Gute!

 
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