Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Babychen_03, 26. SSW am 04.12.2013, 9:56 Uhr

Was soll ich nur machen :'(

Hallo ihr lieben,
ich hab ein problem mit meinem Mutterschutz. Ich bin noch in der Ausbildung und beende diese nächstes Jahr. Ab 28.01.14 bis zum 06.05.14 bin ich im Mutterschutz. Im Februar habe ich nochmal Schule die ich auf keinen Fall verpassen darf. Meint ihr ich darf trotzdem in die Schule?


Dann noch meine Elternzeit. Ich wollte vom 06.05. bis ende der ausbildung (29.07.14)
Elternzeit nehmen (also ein jahr elternzeit aber für mein Betrieb wäre es bis zum 29.07.) Aber das kann ich nicht weil ich erst die mündliche Prüfung bestehen muss und die ist irgendwann im Juni. Was mach ich also mit meiner Süßen von Mai bis Juni ? Babysitter will ich nicht und der Papa ist Arbeiten.

 
10 Antworten:

Re: Was soll ich nur machen :'(

Antwort von niti0206 am 04.12.2013, 10:02 Uhr

also wegen mutterschutz VOR entbindung... der ist freiwillig den kannst du nehmen musst nicht. das eißt schule ist da sicher noch drin sofern du dazu körperlich dich in der lage fühlst.

und wegen danach wegen deiner prüfung... wäre es nicht möglich einfach die tage in dnen du prüfung hast das dein partner da mal frei nimmt so das du zur prüfung kannst?

sprich das am besten mit deinem betrieb. der zu prüfenden stelle und deinem partner ab!

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Re: Was soll ich nur machen :'(

Antwort von Muffin08 am 04.12.2013, 10:08 Uhr

warum nimmt der papa für diesen monat keine elternzeit

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Re: Was soll ich nur machen :'(

Antwort von Charly0815 am 04.12.2013, 10:09 Uhr

Hallo!

Auf den Mutterschutz VOR der Geburt kann man verzichten, das heißt, wenn Deine Kleine im Februar, wenn Du Schule hast noch nicht da ist müsste es schon möglich sein in die Schule zu gehen. Nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Warum Du keine Elternzeit nehmen kannst leuchtet mir nicht so recht ein...Klar, an und für sich kann man Elternzeit nur nehmen, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht, aber welche Nachteile hättest Du denn, wenn Du nach dem Mutterschutz NICHT in den Betrieb zurück gehst bis zur mündlichen Prüfung? Das kann nicht sein, dass Du wieder arbeiten MUSST. Ich weiß jetzt auch nicht, wieviel Du für die mündliche Prüfung lernen müsstest, falls das aber nur so ein Durchlauftermin ist, wie in manchen Ausbildungsgängen könntest Du doch vielleicht die Prüfung einfach machen. Ist natürlich schon happig mit Neugeborenem...Natürlich könnte auch der Papa des Kindes Elternzeit nehmen. Wenn er mindestens zwei Monate nimmt bekommt Ihr insgesamt 14 Monate Elterngeld. Mein Mann ist auch gerade wieder daheim mit unserem dritten Sohn. Klar, gewisse finanzielle Einbußen muss man in Kauf nehmen, aber zumindest bei uns reicht das Elterngeld.
Wenn Du magst kannst Du gerne nochmal das Problem richtig schildern. Liebe Grüße und alles Gute!

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Re: Was soll ich nur machen :'(

Antwort von keinnamemehrfrei am 04.12.2013, 10:10 Uhr

erste Frage hat niti ja schon beantwortet.

für die zweite Frage gibt es ja nicht so viele Möglichkeiten. entweder der Vater nimmt Urlaub oder elternzeit oder du bekommst Unterstützung von der Familie. fremdbetreuung in dem alter fände ich jetzt auch nur mittelprächtig für mein Kind. wobei es sicher möglich ist auch eine tagesmutrer zu finden für einen Monat. da kannst du dich aber eigentlich auch beim Jugendamt mal beraten lassen. ich denke das deine Familie großes Interesse an deinem Schulabschluss hat. vielleicht ist es ja möglich das jeder mal eine Woche Urlaub nimmt? Wie schaut es sonst mit mitnehmen aus? Eine Freundin hat ihr baby die ersten Wochen mit zur uni genommen. die kleine hat da eh die meiste Zeit gepennt. mit zwei Monaten ist das evt noch denkbar wenn dein Betrieb da mitspielt.

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Re: Was soll ich nur machen :'(

Antwort von Babychen_03, 26. SSW am 04.12.2013, 10:31 Uhr

Naja ich muss Arbeit weil ich Praktische Erfahrungen brauche und davon eine bestimmte anzahl von Tagen. (Will der Betrieb so) und wenn ich ausfalle kann ich ja die Bedingung nicht erfüllen... Das war glaub ich der Grund. Und Urlaub steht mir maximal 14 Tage zu weil ich ja von Februar bis Mai ausfalle.

Also der Papa hat vor kurzen leider seine Arbeit verloren (Betrieb ist pleite gegangen) und deswegen muss er sich ganz schnell was neues Suchen aber ich bin da sehr Optimistisch. Und wenn er jetzt Arbeit findet kann er doch nicht gleich Elternzeit nehmen da er da ja noch in Probezeit ist. Oder geht das doch? Dann wäre ja das Problem geklärt.

An meine Mutti geben geht auch nicht wirklich weil sie selber noch eine kleine Tochter hat. Sie würde es aber trotzdem probieren.

Schwiegermutti geht überhaupt nicht da sie auch ein Kind hat.

Und mit auf Arbeit nehmen... naja ich habe hier eh NICHTS zu tun das wäre eine möglichkeit.

Hihi alles ganz schön koplitziert :D Aber ich freu mich so auf die kleine < 3

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Re: Was soll ich nur machen :'(

Antwort von keinnamemehrfrei am 04.12.2013, 10:40 Uhr

Dann sprich mit dem Betrieb ob das möglich ist. wenn eure mamis eh Kinder betreuen, geht das nicht bei dir zu Hause? Ansonsten ist elternzeit auch in der probezeit möglich aber tatsächlich wohl auch eher ungünstig :-(

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Re: Was soll ich nur machen :'(

Antwort von Halluzinelle von Tichy, 11. SSW am 04.12.2013, 10:48 Uhr

Du musst den Mutterschutz nicht in Anspruch nehmen. Ich hatte in der Berufschule auch eine Schwangere, die bis zum Schluss ihre 2 Tage Schule mitgemacht hat und ansonsten nicht zur Arbeit gegangen ist. Nur absprechen würde ich es mit Schule und Arbeitgeber.

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Re: Was soll ich nur machen :'(

Antwort von m0nika am 04.12.2013, 18:15 Uhr

Ich würde das mit der Schule klären. Im Studium ist es definitiv so, dass man sich freiwillig entscheiden kann, auch in der Mutterschutzphase NACH der Geburt Prüfungsleistungen abzulegen.

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Re: Was soll ich nur machen :'(

Antwort von Sommersturm86, 14. SSW am 04.12.2013, 19:17 Uhr

Wenn du jemanden findest, der dein Baby von Anfang an kennt bzw dein Baby die Person, dann ist das mit dem Babysitten zumindest nicht für dein Baby das Problem.

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Re: Was soll ich nur machen :'(

Antwort von Laya, 4. SSW am 11.12.2013, 10:57 Uhr

Ich bin (vor 14 Jahren) bis zum Schluss und auch nach der Geburt in die Berufsschule gegangen. Hatte das Baby immer dabei und die Sekretärinnen haben sich auch mal darum gekümmert, die waren alle ganz nett. Während meiner praktischen Prüfung sind meine Eltern mit gekommen und ich wurde zum Stillen aus der Prüfung genommen und durfte die Zeit hinten anhängen. Weiß nicht, ob das heutzutage auch noch so möglich ist.

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