Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von KatrinP77, 28. SSW am 01.02.2010, 10:13 Uhr

warum gibt es nicht...

Die Dinge, die Du aufzaehlst, gelten ebensowenig fuer Frauen im Mutterschutz. Eine Berufstaetige im Mutterschutz soll 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten, wird vom Gesetz geschuetzt und bekommt dafuer einen Ausgleich. Arbeiten im Sinne der Berufsausuebung. Dazu zahelt nicht die Haushaltsfuehrung. Beide "Frauentypen" muessen nicht alles machen, koennen aber, wenn sie wollen. Wenn Du Dich ueberlastet, ausgelaugt und schlecht fuehlst, solltest Du mit Deinem Frauenarzt sprechen zwecks Haushaltshilfe. Oder mit Deinem Mann und Deiner Familie/Deinen Freunden zwecks Unterstuetzung sprechen.

 
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