Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Valli1990, 30. SSW am 07.03.2013, 11:34 Uhr

Vaterschaftsanerkennung

Hallöchen,

ich bin aktuell 29+5 und fange so langsam an mir Gedanken zu machen was alles noch zu erledigen ist. Und nun viel mir ein, dass wir demnächst noch die Vaterschaftsanerkennung machen müssen, da unsere Kleine den Nachnamen vom Vater bekommen soll.
Nun meine Frage. Mein Partner, also der Kindsvater bezieht im Moment Hartz 4 wegen Mindereinkommen. Wenn wir jetzt beim Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung machen lassen benachrichtigen die dann automatisch das Jobcenter über die baldige Vaterschaft oder muss er sich da selber drum kümmern? Bzw. wann muss er spätestens das Jobcenter darüber informieren? Jetzt noch in der SS oder erst wenn die Kleine da ist? Wir haben da nie drüber nachgedacht und jetzt hab ich ein bissl Angst das wir es schon hätten viel eher melden müssen, dass er Vater wird.

Im Internet konnte ich nichts finden und hoffe das sich hier jemand auskennt :)

Danke

 
5 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Lena_1977 am 07.03.2013, 11:40 Uhr

Die Vaterschaftsanerkennung ist für dich und das Kind wichtig - falls etwas passiert.
Die könnt ihr jetzt schon machen. Die Nachnames-Frage ist Geschmackssache.
Ich persönliche finde einen Nachnamen für einen Haushalt passend.
Wohnt ihr zusammen ? Das Jobcenter interessiert sich für die Vaterschaft nicht.
Außer das er noch mehr Druck bekommt sich einen Job zu suchen.
Du kannst beim Jugendamt eine Beistandschaft für den Unterhalt einrichten
und - wenn er bis zum ET keinen Job hat - einen Antrag auf 133 Euro Unterhaltsvorschuß
(max. 72 Monate Bezugszeit) stellen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Valli1990, 30. SSW am 07.03.2013, 11:48 Uhr

Wir werden wenn die Kleine da ist in einem Haushalt als Bedarfsgemeinschaft leben.
Was meinst du genau mit die interessieren sich für die Vaterschaft nicht? Aber er muss doch melden, dass er ein Kind hat oder macht das das Jugendamt wenn wir die Anerkennung machen?
Kann ich den Unterhalt auch ablehnen? Ich meine wenn wir dann zusammen leben will ich doch kein Unterhalt von meinem Partner...

Danke für deine Antwort

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Lena_1977 am 07.03.2013, 11:51 Uhr

Wenn ihr in einem Haushalt lebt, dann muss er natürlich keinen Unterhalt zahlen.
In diesem Fall solltest du einen einen Antrag auf Mehrdarf stellen und nach der Geburt,
die Geburtsurkunde einreichen, damit das Würmchen mit berechnet wird.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Junchen, 38. SSW am 07.03.2013, 12:02 Uhr

Schmarn.
Die werden euch keinen auf den Deckel hauen nur weil er es noch nicht gesagt hat.FALLS es die wirklich interessiert.
Denn nicht jeder Vater weiß es von Anfang an. ( wegen eventueller Trennung, oder da die Mutter selber nicht weiß wer der Vater ist... Solls ja alles geben)

Bei mir wollten die nie einen Namen, außer als wir dann zusammen gezogen sind. Ansonsten sprachen die nur vom "Kindsvater"
Weil wir einen Antrag auf Erstausstattung abgegeben hatten wollten die dann eine Vaterschaftsanerkennung ( könnte ja sein das Partner nicht gleich Vater ist- wegen Unterhalt)

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Susi0103 am 07.03.2013, 12:46 Uhr

Ihr wohnt zusammen? Jetzt?
Dann seid ihr doch bereits eine Bedarfsgemeinschaft und das Hartz 4 wird auch für Dich mitberechnet, oder?
Wenn das so ist, hättest Du bereits seid der 13. SSW Mehrbedarf bekommen. Meldet es gleich, dann bekommst Du es noch für die letzten paar Wochen.

Wenn das Kind da ist, Kopie der Geburtsurkunde hinschicken, damit das Kind mit in die BG genommen wird.

Das Jugendamt meldet es nirgendwo, das müsst ihr schon selbst tun.

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