Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Linda761, 11. SSW am 14.11.2006, 15:32 Uhr

Steuerklasse 5

In der Steuerklasse 5 ist man, wenn das auf der Lohnsteuerkarte steht.

Dazu muss man verheiratet sein und der Ehepartner hat dann Steuerklasse 3.

Diese Steuerklassenwahl lohnt sich nur, wenn ein erheblicher Einkommensunterschied zwischen beiden Partnern besteht (und im Endeffekt zahlt man über den Lohnsteuerjahresausgleich was nach, da man natürlich genau die gleichen Steuern zahlt wie ein Ehepaar mit Kombination 4 / 4).

Für alle Lohnersatzleistungen (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, aber z.B. auch Arbeitslosengeld) ist das Nettoeinkommen maßgeblich. Deshalb lohnt es sich, vorher rechtzeitig in Steuerklasse 4 zu wechseln, da man dann auch nach dem Jahresausgleich mehr in der Tasche hat.

 
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