Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Schnecke2007, 16. SSW am 14.11.2006, 11:59 Uhr

Wie läuft das 2007 mit dem Elterngeld...???

Hallo.

Wie läuft das eigentlich nächstes Jahr mit dem Elterngeld???

Das sind ja 12 Monate 67% vom Netto Gehalt (find ich schon doof, da ich Lohnsteuerklasse 5 bin)
Brutto hab ich ca 1500 Euro, Netto aber nur ca 700 Euro.
Außerdem würd ich gern 3 Jahre zu Hause bleiben, was gibt es denn dann für das 2 und 3 Jahr???
Nur Kindergeld??

LG Yvonne

 
11 Antworten:

Re: Wie läuft das 2007 mit dem Elterngeld...???

Antwort von seerose1979, 40+6. SSW am 14.11.2006, 12:03 Uhr

hallo,
wie du schon geschrieben hast, gibt es ein jahr (12 monate) lang 67% vom nettolohn elterngeld aber mindestens 300 euro. danach gibts denke ich mal nix mehr nur kindergeld.
gruß seerose1979

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du kannst aber...

Antwort von two_kids am 14.11.2006, 12:05 Uhr

...das elterngeld auch über zwei jahre auszahlen lassen.

dann bekommst du 24 monate jeden monat die hälfte von dem, was dir zusteht.

lg two_kids

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Re: Wie läuft das 2007 mit dem Elterngeld...???

Antwort von hubsel am 14.11.2006, 12:17 Uhr

hallo,


und manche bundesländer, zb thüringen, zahlen noch ein sogenanntes landeserziehungsgeld.
in thüringen bis zum 3. geburtstag...

lg hubsel

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Re: Wie läuft das 2007 mit dem Elterngeld...???

Antwort von Alina351, 20. SSW am 14.11.2006, 12:20 Uhr

Hallo
Ist das sicher mit dem Landeserziehungsgeld? In Bayern wird dies auch gezahlt soll aber für Geburten ab 1.1.07 geändert werden wenn nicht sogar abgeschafft werden.

LG

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Re: Wie läuft das 2007 mit dem Elterngeld...???

Antwort von Schneehuhn, 16. SSW am 14.11.2006, 12:38 Uhr

Es lohnt sich auf alle Fälle, möglichst früh vor der Geburt des Kindes die Steuerklassen so zu wählen, dass du die 3 und dein Mann die 5 hat (also umdrehen), auch wenn er bedeutend mehr verdient (holst du bei der Steuererklärung zurück) Zurück wechseln dann nach Ende des Mutterschutzes, denn
1. schaffst du da damit dein Mutterschaftsgeld hoch und
2. zählt für das Elterngeld der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monat, d.h. es steigt dadurch auch.

Schau mal im Expertenforum bei W. Stamnitz (Steuerexperte), da steht ein Menge dazu...

Mit dem Landeserziehungsgeld ab 2007 bin ich mir nicht sicher, das wäre zu schön, um wahr zu sein...

Schöne Grüße Schneehuhn

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Re: Wie läuft das 2007 mit dem Elterngeld...???

Antwort von LeiaKarina, 13. SSW am 14.11.2006, 12:53 Uhr

das Problem ist, dass das Gesetz schon beschlossen, aber noch nicht veröffentlich ist.

Sicher wird es am Anfang des Jahres chaotisch werden, da es wohl weder die passenden Formulare und geschultes Personal geben wird, die auch kompetent Fragen dazu beantworten können

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Re: Wie läuft das 2007 mit dem Elterngeld...???

Antwort von fotokath, 28+4. SSW am 14.11.2006, 12:53 Uhr

Also, Du kannst das Kindergeld auf 2 Jahre strecken! Aber was Du dann das 3.Jahr bekommst, kann ich Dir nicht sagen!
Was mich interressiert: Wann ist man denn in der Steuerklasse 5 ?
Alles Gute,
Katharina!

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Re: Wie läuft das 2007 mit dem Elterngeld...???

Antwort von myolain, 36. SSW am 14.11.2006, 13:01 Uhr

Hi,

diese Mail habe ich heute erhalten ich kopiere sie Dir einmal rein!!!!


1. Vorwort

Nach dem Bundestag hat am 03.11.2006 auch der Bundesrat dem neuen Elterngeldgesetz zugestimmt. Das alte Erziehungsgeld wird somit nur noch für im Jahre 2006 und früher geborene Kinder gezahlt. Alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden, können das neue Elterngeld beantragen.

So neu ist die Idee des Elterngeldes allerdings nicht. Bereits am 13.12.1996 hatte die SPD, in der Opposition, im Bundestag die Einführung eines Elterngeldes beantragt. Und auch die CDU/CSU wollte, zur Zeit der rot-grünen Regierung, die Familienleistungen reformieren und ein Familiengeld einführen.

Das Elterngeld wird 12 bzw. 14 Monate lang gezahlt und ersetzt 67 Prozent des "Netto"-Einkommens des Partners, der das Kind betreut. Es werden pro Monat mindestens 300 Euro (auch wenn vor der Geburt nicht gearbeitet wurde) und maximal 1.800 Euro Elterngeld gezahlt.

Spätestens nach Ablauf der 12 bzw. 14 Monate sollen die jungen Eltern wieder erwerbstätig sein. Dies führt in der Praxis häufig zu unlösbaren Problemen, denn einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gibt es erst ab dem dritten Lebensjahr des Kindes.

Wenn das Elterngeld ein Erfolg werden soll, dann brauchen die jungen Eltern nach Ablauf des Elterngeldbezugs einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz.

Ich habe daher am 02.10.2006 eine entsprechende Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet. Sollte diese Petition vom Petitionsausschuss zugelassen werden, haben Sie die Möglichkeit sie mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen. Daneben empfehle ich allen werdenden Eltern, sich schon jetzt nach einer Kinderbetreuung umzusehen.

Leider sind Petitionen nicht immer erfolgreich. Die Petition zur Stichtagsregelung (kein Elterngeld für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder) wurde von 18.493 Menschen unterzeichnet und war auch während der Debatten im Deutschen Bundestag immer wieder erwähnt worden. Trotzdem haben die Regierungsparteien an der Stichtagsregeleung festgehalten.

Im Forum auf www.elterngeld.net wird derzeit darüber nachgedacht, wie man die Stichtagsregelung doch noch verändern kann. Dort wird insbesondere über die Möglichkeiten und die Durchführung einer Verfassungsklage diskutiert.

Waren Sie in diesem Monat schon auf der Seite www.elterngeld.net? Die Informationsseiten wurden von mir auf den aktuellen Stand gebracht. Außerdem habe ich einen Rechner für die Berechnung des Elterngeldes entwickelt. Auf der Seite www.elterngeld.net/elterngeld-rechner.html können Sie sich Ihren Anspruch auf das Elterngeld ausrechnen lassen.

Wenn die Anträge zum Elterngeld verfügbar sind, werde ich diese natürlich auch zur Verfügung stellen.

Viele Grüße an alle werdenden Mütter und Väter und auch an alle anderen am Thema Elterngeld Interessierten.

Michael Tell
www.elterngeld.net


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2. Elterngeld-Ausführungsbestimmungen

Am 03.11.2006 hat der Bundesrat dem neuen Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) zugestimmt. Damit ist aber noch nicht alles geregelt. Viele Fragen, vor allem Detailfragen, sind weiterhin offen.

Zur Regelung dieser Fragen werden Ausführungsbestimmungen zum Elterngeld erlassen. Zur Zeit arbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an diesen Bestimmungen. Eine endgültige Fassung wird es voraussichtlich nicht vor Dezember 2007 geben.


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3. Elterngeld im TV

Am Montag, den 18.12.2006, beantwortet Michael Tell von www.elterngeld.net ab 12:15 Uhr in der ARD-Sendung "Buffet" Fragen zum Elterngeld. Wer schon immer wissen wollte, wer für die Seite www.elterngeld.net verantwortlich ist, kann mich dort live sehen.

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@fotokath - was soll denn in der steuerklasse 5 sein?

Antwort von two_kids am 14.11.2006, 13:01 Uhr

lg two_kids

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Steuerklasse 5

Antwort von Linda761, 11. SSW am 14.11.2006, 15:32 Uhr

In der Steuerklasse 5 ist man, wenn das auf der Lohnsteuerkarte steht.

Dazu muss man verheiratet sein und der Ehepartner hat dann Steuerklasse 3.

Diese Steuerklassenwahl lohnt sich nur, wenn ein erheblicher Einkommensunterschied zwischen beiden Partnern besteht (und im Endeffekt zahlt man über den Lohnsteuerjahresausgleich was nach, da man natürlich genau die gleichen Steuern zahlt wie ein Ehepaar mit Kombination 4 / 4).

Für alle Lohnersatzleistungen (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, aber z.B. auch Arbeitslosengeld) ist das Nettoeinkommen maßgeblich. Deshalb lohnt es sich, vorher rechtzeitig in Steuerklasse 4 zu wechseln, da man dann auch nach dem Jahresausgleich mehr in der Tasche hat.

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Landeserziehungsgeld

Antwort von emanski, 35. SSW am 14.11.2006, 15:49 Uhr

gibt es ab 01.01.2007 nicht mehr...

LG

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