Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von amissa am 26.02.2017, 1:45 Uhr

Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

*huestel* Das viele Ämter das so handhaben mit dem Druck bedeutet noch lange nicht, daß sie tatsächlich auch das Recht dazu haben - sie tun es in der Praxis einfach nur (etwas anderes hat auch Frau Bader nicht behauptet)

Pauschal gesagt: Die Erziehung deines Kindes ist dein grundgesetzlich verbrieftes Recht, da stehen auch keine Arbeitsanweisungen irgendwelcher Ämter drüber - das einzige was da reingreift ist die Schulpflicht. Niemand kann dich dazu zwingen dein Kind von irgendwem anders betreuen zu lassen, außer das Familiengericht entzieht dir wegen Kindeswohlgefährdung die entsprechenden Rechte.

Ein ganz anderes Thema ist es natürlich, sich dem Amt gegenüber ggf. gerichtlich durchzusetzen - das dürfte lange dauern, und jemand der H4 benötigt wird für solch langen Streitereien wohl kaum die nötigen finanziellen Rücklagen haben (selbst wenn der Rechtsstreit selbst nichts kostet). Was auf gut Deutsch heißt: Ob oder ob nicht 3 Jahre Erziehungszeit "drin" sind ist, hat man kein ausreichendes sonstiges Einkommen oder Rücklagen, reine Glückssache und du kannst es auch nicht vorher abklären. Was an sich schon ein Witz ist in einem Rechtsstaat.

Die einzige Chance die du hast es vorher wenigstens ein bisschen "abzuklopfen" ist, dich unter anderen Mütter umzuhören, wie die Ämter bei euch es aktuell zu handhaben scheinen. Eine Garantie ist das natürlich aber auch nicht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.