Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hubbeldubbel am 23.02.2017, 17:45 Uhr

Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Bist Du weiterhin AU, würdest Du 300Euro Mindestsatz erhalten, weil Krankengeld nicht zählt. Den Mindestsatz darfst Du Dir, wenn Du es Dir leisten kannst (Rücklagen, Kindergeld, Unterhalt) auch auf zwei Jahre auszahlen lassen. Macht dann 150 monatlich für 2 Jahre.

Kannst Du das nicht aus eigener Tasche finanzieren, musst Du wieder arbeiten gehen.

Deine Situation klingt nicht nach 3 Jahren Auszeit...

1 Jahr Elterngeldbezug und dann ALG I gibt es nur, wenn Du auch wieder arbeiten willst und Betreuung für Dein imaginäres Kind hast.

1 Jahr Elterngeldbezug und dann ALG II, wird auch nix. Da Dich das Jobcenter höflich aber direkt auf den Betreuungsanspruch aufmerksam machen wird und Dich zumindest in Teilzeit vermittelt.

Gute Entscheidung :-)

 
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