Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Babylovee am 05.01.2024, 12:41 Uhr

Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Hallo Ihr Lieben,

Ich bin schwanger mit dem zweiten Kind.
Ich weiß, dass wenn man vom ersten Kind die Elternzeit frühzeitig beendet, dass man beim Arbeitgeber die Zeit des Mutterschutzes fürs zweite Kind voll erhält (gerechnet mit dem Gehalt vor der Schwangerschaft).
Stimmt das?
Also Beispiel:
Kind 1 Elternzeit geht noch bis 01. Mai 2025
Kind 2 Mutterschutz beginnt am 27.06.2024
Die Elternzeit von Kind 1 will ich zum 26.06.2024 beenden, damit ich die Vorteile des Mutterschutzes für das zweite Kind genießen kann. Bei Kind 2 mache ich wieder 3 Jahre Elternzeit und möchte wie bisher während der Elternzeit arbeiten gehen.

Was muss ich da alles beachten und was muss im Antrag stehen?
Ich möchte da auf keinen Fall ein Fehler machen, darauf wartet die Arbeit nur.

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir Tips und Hilfe geben könntet.

Danke

 
12 Antworten:

Re: Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Antwort von misses-cat, 24. SSW am 05.01.2024, 13:14 Uhr

Du beendest die Elternzeit einfach einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes

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Re: Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Antwort von Sabi1990 am 05.01.2024, 15:38 Uhr

Mir geht’s gleich wie dir, ich beende die elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Aber wird der Zuschuss dann vom „Gehalt das ich während der elternzeit“ verdient habe genommen oder mein altes Gehalt?

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vom alten Gehalt

Antwort von misses-cat, 24. SSW am 05.01.2024, 15:51 Uhr

Definitiv

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Re: Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Antwort von Namika12 am 05.01.2024, 15:52 Uhr

Bei mir wird es ebenfalls so sein und ich werde die Elternzeit am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden.
Ich bekomme dann die Mutterschutzleistung auf Basis meines Vollzeitgehaltes von vor dem ersten Mutterschutz bezahlt :)

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Re: Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Antwort von Babylovee am 05.01.2024, 23:56 Uhr

Vom Gehalt den du vor der Schwangerschaft bzw. vor der Elternzeit erhalten hast.

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Re: Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Antwort von Babylovee am 05.01.2024, 23:58 Uhr

Ja genau, deswegen will ich es auch auf jeden Fall machen. Ich mein als Mama von zwei Kindern bin ich auch auf das Geld angewiesen.
Wie ich aber mitbekomme, sind Arbeitgeber da oft stinkig wenn man das macht. Hmm die sollen sich mal nicht so anstellen. Wir haben’s eh nicht leicht.

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Re: Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Antwort von Babylovee am 06.01.2024, 0:00 Uhr

Hat jemand ein Anschreiben den man dafür nutzen kann als Vorlage?
Wo all das detailliert drin steht, ohne das der Arbeitgeber einen irgendwas unterstellen kann

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Re: Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Antwort von annarick am 07.01.2024, 8:12 Uhr

Da muss keine bestimmte Form eingehalten werden. Aber hier hast du alles drin.

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Re: Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Antwort von Annenas am 07.01.2024, 21:59 Uhr

Huhu,

du hast alles richtig erläutert. Einen "Antrag" formulierst du in einem Anschreiben für deinen Arbeitgeber. Weiß er denn schon über deine erneute Schwangerschaft bescheid? Ob dein AG dann ein bestimmtes internes Formular hat, das du noch zusätzlich ausfüllen müsstest, muss dir deine Personalabteilung mitteilen. Du kannst auch zusätzlich Kontakt mit deiner KK aufnehmen, dass sie ebenfalls über dein Vorhaben bescheid weiß.

Schreibe auf jeden Fall, dass du die Elternzeit von K1 MIT BEGINN des Mutterschutzes von K2 (beginn MuSchu) beenden möchtest.

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Re: Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Antwort von Babylovee am 07.01.2024, 22:16 Uhr

Vielen Dank

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Re: Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Antwort von Babylovee am 07.01.2024, 22:20 Uhr

Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft. Das werde ich auch erst in 2-4 Wochen erzählen. Mal schauen.
Ich warte ja selbst auf Unterlagen von denen, solange ich diese nicht erhalten habe, sage ich noch nichts.

Warum muss ich die KK wegen mein Vorhaben informieren? besser erst dann, wenn ich den ag Bescheid gegeben have oder?

Dein letzter Satz ist gut als Formulierung für mein Antragsschreiben, vielen Dank

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Re: Schwanger mit Baby no. 2 // Elternzeit frühzeitig beenden um MuSchG zu erhalten

Antwort von Annenas am 08.01.2024, 21:04 Uhr

Deine Krankenkasse müsste eigentlich automatisch von deinem AG bescheid bekommen, wenn du von der Elternzeit in Mutterschutz wechselst. Das wäre nur vorsorglich, dass die auch bescheid wissen, falls das dein AG versäumt. Ich würde auch erst den AG informieren. KK eilt nicht. Sie übernehmen ja auch einen Teil des Mutterschaftsgeldes, deshalb. da gibt's ja dann vom Arzt später in der ss ein Attest, dass man eh der KK zusenden muss.

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