Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ninchen321 am 04.09.2023, 20:58 Uhr

Schwanger,Arbeit,Chef

Also:

Deine Ärztin hat recht:
Ohne medizinischen Grund (und der muss wirklich triftig sein!), darf sie dir kein BV ausstellen.
Ein ärztliches BV gibts nur wenn das Leben von Mutter oder Kind aufgrund des Gesundheitszustandes der Mutter gefährdet sind.

Ein betriebliches BV wird vom Arbeitgeber ausgesprochen und ist die gängigste Art von BV.

Dafür muss dein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung mit dir durchführen (ein Formular ausfüllen).
Als Arbeitgeber ist er dazu verpflichtet solch ein Formular jederzeit griffbereit zu haben. Selbst wenn er nur Männer beschäftigt,

Das ist gesetzlich so geregelt und seine Pflicht.

Mit der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich dann auch, ob ein BV von Betrieb ausgestellt werden muss.

Wenn dein Chef schlau ist, wird er das Formulr so ausfüllen, dass du auf jeden Fall im BV landest.

Er bekommt das Geld für dich dann von deiner Krankenkasse zurück.

Bei Fragen kann er sich auch gerne an die Gewerbeaufsicht wenden.
Das kannst du übrigens auch.

Ein Krankenschein ist gerade heikel.
Vor allem nach dem er abgesprochen war.
Das kann für dich eine fristlose Kündigung mit sich ziehen. Wenn dein Chef dich also loswerden will, dann wird er dies als Anlass nutzen, dir die Kündigung zu schreiben.

Weiteres Vorgehen: Also dein Chef muss mit dir eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Anhand dieser kann er dich ins BV schicken und hat keine finanziellen Einbußen.
Diese Beurteilung ist übrigens unverzüglich durchzuführen.
Das kann er aber auch im MuSchG nachlesen :)

Alles gute

 
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