Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Chrysopteron, 11. SSW am 04.09.2023, 16:59 Uhr

Schwanger,Arbeit,Chef

Also, erstens tut es mir leid, dass du da mit so Deppen zu tun hast.

Zweitens hat es nichts mit gern oder ungern zu tun. Ein BV vom Frauenarzt gibt es nur dann, wenn es dich oder dein Kind unmittelbar gefährdet, wenn du arbeitest.
Wenn du erst in der achten Woche bist und keinerlei besondere Vorgeschichte hast (die schon sehr besonders sein müsste…), DARF der Gyn dir kein Beschäftigungsverbot erteilen. Er darf dich krankschreiben, wenn du Schwangerschaftsbeschwerden hast, die dazu führen, dass du nicht einsatzfähig=krank bist.

Sehr viel später dann kann dein Gyn ein BV aussprechen, wenn z.B. Frühgeburtsbestrebungen festgestellt werden, starke Zervixverkürzung etc. (wobei ich selbst damit „nur“ krankgeschrieben wurde…)

Für alles andere ist der Arbeitgeber zuständig, auch wenn ihm das lästig ist. Wie bereits geschrieben wurde, MUSS er eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) oder eine für eine vergleichbare Stelle bereits erstellte anwenden. Wenn die Bedingungen des MuSchG nicht erfüllt sind, muss er dich für Tätigkeiten einsetzen, die diese Bedingungen erfüllen. Hat er keine solchen, muss er ein betriebliches BV aussprechen. Ende.

So klar und einfach sind die Vorschriften, daran muss sich auch dein Arbeitgeber halten… Und der medizinische Dienst? Was soll er denn sagen, wenn du sagst, du hast solche Beschwerden (Übelkeit? Krämpfe? Erschöpfung?), dass du nicht arbeitsfähig bist? Leere Drohung, meiner Ansicht nach.

Liebe Grüße und viel Glück, Chrys

 
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