Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jorinde17 am 04.04.2022, 15:44 Uhr

Nein, auch nicht für wenige Tage!

Hallo,

es ist sogar verboten, dass Deine Chefin Dich weiter beschäftigt, das gilt auch für kurze Zeit. Deiner Chefin bist Du und Dein Baby also offenbar egal. Ihr geht es nur darum, dass ihr Mitarbeiter fehlen. Da sie nicht auf Dich achtgibt und ihre Fürsorgepflicht nicht erfüllt, heißt, dass Du selbst gut auf Dich achten musst.

Wenn Du auf Dich achtest und Dich behauptest, wirst Du auch mehr respektiert. Und das bedeutet, dass die Gefahr, dass Dir später gekündigt wird, nicht so groß ist, wie Du glaubst. Außerdem werden überall dringend Erzieherinnen gesucht, Du findest jederzeit wieder eine Stelle.

Du bist es Deinem Baby schuldig, dass Du es jetzt gut beschützt. Rufe die Chefin an und sage, dass Du nicht beschäftigt werden darfst, bis die Immunitätslage geklärt ist. Mach dann einen Termin mit Deinem Gyn, wo Du das nochmal genau mit ihm besprichst und planst, welche Untersuchungen jetzt anstehen.

LG

 
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