Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Zweizahn am 29.05.2012, 14:31 Uhr

Nachname vom Vater

Ihr müsstet euch überlegen, ob ihr das Sorgerecht teilen wollt. Wenn ja, kann das vor oder nach der Geburt geschehen. Wir haben es vor der geburt geregelt, weil unter der geburt ja immer was passieren kann und so hat das Kind wenigstens schon mal ganz offiziell auf dem Papier einen Personensorgeberechtigten. Das kann man kostenpflichtig bei einem Notar machen oder kostenlos beim Jugendamt.
Nach der Geburt wird das Baby beim örtlichen Standesamt angemeldet. Ihr braucht dann die Sorgeerklärung und eure PAs.
Wie die Anmeldefristen sind, weiß ich nicht mehr. Manchmal kann man einen Teil der Angelegenheiten bereits beim Standesbeamten im KH klären. Wir mussten allerdings nochmal zum örtlichen Standesamt, um die Geburtsurkunden zu erhalten.

Wenn ihr dann heiratet, muss die Geburtskurkunde nochmal geändert werden, egal, welchen Nachnamen das Kind trägt.

 
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