Geschrieben von 85kathali am 08.10.2023, 15:45 Uhr |
NRW Kinderbildungsgesetz & Anspruch auf Kitaplatz
Wo im Kibiz soll denn stehen, dass die Eingewöhnung nur im August möglich ist?
Natürlich hast du ab dem 1. Geburtstag Anspruch. Problem ist nur, dass du im Januar so einfach nichts finden wirst. Vielleicht hast du bei einer Tagespflegeperson Glück, manche erweitern ihre Truppe gerne bewusst und starten nicht gleich mit fünf Kindern.
Ansonsten, Anspruch anmelden, suchen und dann an die Stadt wenden. Sie müssen dir einen Platz zur Verfügung stellen. Allerdings muss der nicht bei dir um die Ecke sein und es kann auch eine Einrichtung/Tagespflegeperson sein, die dir nicht gefällt. Die müsstest du dann trotzdem nehmen, sonst war es das erstmal mit deinem Rechtsanspruch.
- NRW Kinderbildungsgesetz & Anspruch auf Kitaplatz - Flowsi 07.10.23, 16:58
- Re: NRW Kinderbildungsgesetz & Anspruch auf Kitaplatz - anna-, 19. SSW 07.10.23, 17:19
- Re: NRW Kinderbildungsgesetz & Anspruch auf Kitaplatz - 85kathali 08.10.23, 15:45
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