von anna-, 19. SSW am 07.10.2023, 17:19 Uhr |
NRW Kinderbildungsgesetz & Anspruch auf Kitaplatz
Bin gelernte Erzieherin und lebe in NRW:
Du hast ab dem 1. Geburtstag anspruch auf Betreuung, dass muss nicht in der KiTa sein. Sprich: Tagesmutter oder Großtagespflege. Da wirst du auch überhaupt nur Chancen haben, was ab Januar zu finden.
ansonsten hast du Anspruch auf Ausgleichtahlungen durch Landkreis/Stadt, aber das muss leider immernoch sehr oft gerichtlich durchgesetzt werden (also vielleicht schonmal eine Rechtsschutz abschließen).
Du kannst dich trotzdem auf Wartelisten von Kitas (und Tagesmütter) schreiben lassen, ggf wird was unter dem Jahr frei. Wenn ihr die finanzielle Möglichkeit habt, könntet ihr euch theoretisch (!) einen Kitaplatz ab August nehmen, den aber erst ab Januar nutzen. Dazu sei aber gesagt, dass das rechtlich eine dunkelgraue Zone ist und viele Kitas so kleine Kinder nicht aufnehmen (dürfen). Auch wenn ihr Real ab Januar erst kommt, hättet ihr ja trotzdem das Recht vorher schon hinzugehen.
Du könntest dich auch informieren, ob zufällig in der Nähe eine neue Kita aufmacht, die passend oder Nahe zu eurem Wunschmonat aufmacht. Hier besteht aber die Gefahr, dass sich die Eröffnung verschiebt und ihr doof dasteht.
Unsere Lütte kommt im Februar, hab direkt nach dem positiven Test die Tagesmutter meines Sohnes angesprochen, die mit einer anderen Tagesmutter als einzige im Landkreis Februar Plätze anbietet.
- NRW Kinderbildungsgesetz & Anspruch auf Kitaplatz - Flowsi 07.10.23, 16:58
- Re: NRW Kinderbildungsgesetz & Anspruch auf Kitaplatz - anna-, 19. SSW 07.10.23, 17:19
- Re: NRW Kinderbildungsgesetz & Anspruch auf Kitaplatz - 85kathali 08.10.23, 15:45
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