Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Halluzinelle von Tichy, 6. SSW am 29.10.2013, 12:45 Uhr

Mutterpass für den Arbeitgeber kopieren

Das Original BV und die Bescheinigung über den Geburtstermin reichen aus. Der Mutterpass muss nie dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Wenn überhaupt wäre dies eine Ersatzbescheinigung für den Geburtstermin und dann würde ich nur die Seite kopieren auf der Geburtstermin steht, mehr nicht.

 
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