Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Loretta1 am 18.07.2023, 19:38 Uhr

@ Loretta1

Hallo,

das mag sein, dass die Milch verbraucht ist, allerdings müssen sie tagesaktuell immer die Sachen, die sie in den Verkehr gebracht haben, auch aufbewahren (also einfrieren für ca. 14 Tage auf jeden Fall aufbewahren - für den Fall, dass "Beanstandungen durch Kunden oder Gesundheitsamt kommen" , z.B. je 50 g von der "Milch" oder was es auch immer sonst so im Verkauf gab). So können sie nachweisen, dass nichts "krankmachendes" in ihren Speisen vorhanden war.

Nachfragen würde ich dort einmal.

Grüße, Lore

 
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