Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von QueenMum, 34. SSW am 22.06.2017, 23:00 Uhr

Ist das rechtlich in Ordnung ?

Laut Muschu bezogen auf die Zeiten wende das mal bei deiner Chefin an und wenn es nicht funktioniert schalte die Behörde ein

Üben Sie eine überwiegend stehende Tätigkeit aus, muss der Arbeitgeber Ihnen regelmäßige Pausen einräumen, in denen Sie sich zur Entspannung setzen können. Üben Sie hingegen eine überwiegend sitzende Tätigkeit aus, dürfen Sie Pausen einlegen, um eine andere Haltung einzunehmen und sich die Beine zu vertreten. Außerdem ist der Arbeitsplatz so zu gestalten, dass keine erhöhte Unfallgefahr besteht.

Hinsichtlich der Arbeitszeit gibt es in der Schwangerschaft weitere Einschränkungen: Sie darf 8,5 Stunden am Tag beziehungsweise 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen nicht überschreiten. Für Minderjährige gelten acht Stunden täglich und 80 Stunden in zwei Wochen. Mehrarbeit ist nicht gestattet.

An Sonn- und Feiertagen sowie nachts zwischen 20 und 6 Uhr dürfen Schwangere nicht beschäftigt werden, wobei es hier für einige Branchen wie die Gastronomie, die Landwirtschaft und die Krankenpflege sowie das Kunst- und Showgewerbe eine Ausnahmeregelung gibt.

Möchten Sie auf eigenen Wunsch in einer anderen Branche Mehr-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit leisten, können Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung beantragen. Hierzu genügt ein formloser Antrag, in welchem Sie Ihr Anliegen begründen, und die Vorlage eines ärztlichen Attests, dass keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.

 
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