Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von matz am 04.02.2014, 21:46 Uhr

Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung

Dein Chef kann dir keins auswischen, wenn du durch die Schwangerschaft nicht an der Prüfung Teil nehmen kannst, muss er dich nach der elternzeit Weiterbeschäftigen..... Bis zur bestandnen Prüfung ..... Aber ich verstehe auch nicht warum du in teilweise beschäftigungsverbot bekommen sollst ? Und ja fehlzeiten können die prüfungszulassung beeinflussen

 
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