Geschrieben von matz am 04.02.2014, 21:46 Uhr |
Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung
Dein Chef kann dir keins auswischen, wenn du durch die Schwangerschaft nicht an der Prüfung Teil nehmen kannst, muss er dich nach der elternzeit Weiterbeschäftigen..... Bis zur bestandnen Prüfung ..... Aber ich verstehe auch nicht warum du in teilweise beschäftigungsverbot bekommen sollst ? Und ja fehlzeiten können die prüfungszulassung beeinflussen
- Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - SinaaH, 13. SSW 04.02.14, 13:06
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - Leylalays92 04.02.14, 13:36
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - Tinchenbinchen 04.02.14, 14:14
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - SinaaH, 13. SSW 04.02.14, 16:42
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - miriam 04.02.14, 20:03
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - matz 04.02.14, 21:46
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - ina91 04.02.14, 23:15
- Vorsicht! - katschnuffel 05.02.14, 6:52
- Ausbildung verlangert sich nicht!!!! - CKEL0410 05.02.14, 22:35
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - SinaaH, 13. SSW 06.02.14, 12:22
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