Geschrieben von Tinchenbinchen am 04.02.2014, 14:14 Uhr |
Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung
Rein vom gesunden Menschenverstand her:
Wenn du _jetzt_ schon die erforderlichen Anwesentsheitsanteile zusammen hast, müsstest du theoretisch ab jetzt ja komplett fehlen dürfen, ohne Probleme zu bekommen^^
Oder gibt man an, dass man "vorraussichtlich" genug anwesend sein wird?
Grundsätzlich müssten das aber auch deine Lehrer oder, falls es gibt, ein Prüfungsamt wissen.
- Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - SinaaH, 13. SSW 04.02.14, 13:06
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - Leylalays92 04.02.14, 13:36
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - Tinchenbinchen 04.02.14, 14:14
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - SinaaH, 13. SSW 04.02.14, 16:42
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - miriam 04.02.14, 20:03
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - matz 04.02.14, 21:46
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - ina91 04.02.14, 23:15
- Vorsicht! - katschnuffel 05.02.14, 6:52
- Ausbildung verlangert sich nicht!!!! - CKEL0410 05.02.14, 22:35
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - SinaaH, 13. SSW 06.02.14, 12:22
Blut im Urin
Magnesium?
Viell. blöde frage...
Kliniktasche, Geburt und Wochenbett
Hartz 4 und Fahrkosten Umgangsrecht geltend machen?
Freischein nach Eileiterschwangerschaft mit OP
Online Schwangerschaftstest
Bauchschmerzen und Seitenstechen - bitte Hilfe!!!!!
Schwangerschaftstests....