Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SinaaH, 13. SSW am 04.02.2014, 13:06 Uhr

Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung

Hallo Zusammen :)

leider komme ich im Internet nicht wirklich weiter und der Zuständige Herr von der IHK ist auch nicht erreichbar und ruft nicht zurück ich warte schon ein paar Tage ...

Vielleicht habt ihr ja Tipps für mich oder Erfahrungen mit sowas.

Mein Arzt möchte mir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen, aufgrund den Umständen in meinem Betrieb. Somit würde ich also 4 Stunden am Tag arbeiten gehen. Wäre ja alles kein Problem, nur bin ich in der Ausbildung (3. Lj). Habe demnächst Prüfungen wird alles ziemlich knapp aber ist machbar. Nun mein Anliegen: in der Ausbildung muss man ja eine bestimmte Prozentzahl Anwesenheit vorlegen. Diese habe ich bis jetzt auch erreicht und habe mich auch schon zur Prüfung angemeldet (dort kreuzt man an ob man dies erreicht hat). Meine Frage nun: hat das individuelle Beschäftigungsverbot irgendwelche Auswirkungen auf meine Anwesenheitstage? Die Berufsschule würde ich weiterhin besuchen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)

Viele Grüße :*

 
9 Antworten:

Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung

Antwort von Leylalays92 am 04.02.2014, 13:36 Uhr

Als was arbeitest du denn?

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Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung

Antwort von Tinchenbinchen am 04.02.2014, 14:14 Uhr

Rein vom gesunden Menschenverstand her:
Wenn du _jetzt_ schon die erforderlichen Anwesentsheitsanteile zusammen hast, müsstest du theoretisch ab jetzt ja komplett fehlen dürfen, ohne Probleme zu bekommen^^
Oder gibt man an, dass man "vorraussichtlich" genug anwesend sein wird?

Grundsätzlich müssten das aber auch deine Lehrer oder, falls es gibt, ein Prüfungsamt wissen.

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Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung

Antwort von SinaaH, 13. SSW am 04.02.2014, 16:42 Uhr

Danke schonmal für die Rückmeldungen :)

Ich mach eine Ausbildung zur Bürokauffrau.

Auf der Anmeldung musste man die bisherige Anwesenheit bestätigen also nix im Voraus. Ich bin auch der Meinung das es kein Problem sein dürfte. Nur muss ich mir sicher sein da mein Arbeitgeber nicht gut auf mich zu sprechen ist wegen der Schwangerschaft ... und er alles probieren wird um mir damit eins auszuwischen :( Ich habe morgen Schule und werden dort bei meiner Klassenlehrerin nachfragen ... hab an alles gedacht außer an die Schule

Hoffe ich weiß dann morgen mehr :)

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Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung

Antwort von miriam am 04.02.2014, 20:03 Uhr

Ich würde sagen ja, hat Auswirkungen weil du nur begrenzt fehlen darfst. Aber beschäftigungsverbot bei bürokauffrau???

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Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung

Antwort von matz am 04.02.2014, 21:46 Uhr

Dein Chef kann dir keins auswischen, wenn du durch die Schwangerschaft nicht an der Prüfung Teil nehmen kannst, muss er dich nach der elternzeit Weiterbeschäftigen..... Bis zur bestandnen Prüfung ..... Aber ich verstehe auch nicht warum du in teilweise beschäftigungsverbot bekommen sollst ? Und ja fehlzeiten können die prüfungszulassung beeinflussen

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Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung

Antwort von ina91 am 04.02.2014, 23:15 Uhr

Ich bin auch in der Ausbildung und bei uns ist Fehlzeit= Fehlzeit ganz egal wegen was man nicht da ist.
Sprich arbeitest du eigentlich 8 Stunden...durch das BV aber nur noch 4 würden mir die 4 Stunden so als Fehlzeit angerechnet
Es gibt zum mindest bei uns einen bestimmten Prozentsatz an Fehlzeit den man nicht übersteigen darf wenn man noch zur Prüfung zugelassen werden möchte...das musst du dir vielleicht wirklich mal ausrechnen lassen ob das immernoch alles hinaut mit dem BV

Hatte irgendwann ab Mitte der Schwangerschaft ein BV vom Betriebsarzt bekommen. Ich mache eine Ausbildung zur Gesundheits und Kinderkrankenpflegerin
Wieso bekommst du denn ein BV?

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Vorsicht!

Antwort von katschnuffel am 05.02.2014, 6:52 Uhr

Leider kann ich dir zur Ausgangsfrage nichts sagen. Wichtig ist jedoch eine schriftliche Anfrage zu stellen ggfs. an die Schule und die Ihk. Dann bekommst du eine bindende Antwort und kannst dich jederzeit darauf berufen. Es sollte auch ein Paragraph angegeben sein, damit du nachlesen kannst ob die Angaben zutreffen. Im letzten Satz würde ich um eine zeitnahe schriftliche Antwort bitten.
Ich würde dies mit einem Einwurf Einschreiben versenden.
Leider aus Erfahrung! Vorsicht nicht auf mündliche Aussagen verlassen damit du nicht auf Grund von mündlichen Aussagen nicht zugelassen wirst oder sonstige Nachteile bekommst.
Ich spreche aus Erfahrung!
Lg

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Ausbildung verlangert sich nicht!!!!

Antwort von CKEL0410 am 05.02.2014, 22:35 Uhr

Die Verlängerung muss beantragt werden ansonsten ist es nach den drei jahren vorbei!! Unsere azubine ist auch grade schwanger und ich hab mich damit etwas befasst. Die Ausbildung verlängert sich nicht automatisch!

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Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung

Antwort von SinaaH, 13. SSW am 06.02.2014, 12:22 Uhr

Danke für eure Antworten.

Habe nun endlich jemand von der IHK erreicht. Dort habe ich mir es versichern lassen, das es keinerlei Auswirkungen auf die Prüfungszulassung hat.

Ich darf trotz weniger arbeiten die Prüfung machen.

Das BV bekomme ich aufgrund den Umständen im Betrieb die schlagen mir auf die Gesundheit. Der Arzt hat mir geraten zurückzutreten.

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