Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von die liebe am 28.04.2010, 13:01 Uhr

Hilft das ??? Ist besser geschrieben ...

Der Vater muss das Kind nicht adoptieren, er ist ja bereits der leibliche Vater. Die Namensänderung erstreckt sich automatisch auf den Geburtsnamen des Kindes, wenn dieses unter 5 Jahre alt ist. Ist das Kind zwischen 5 und 14 Jahren alt, erstreckt sich die Namensänderung nur auf den Geburtsnamen des Kindes, wenn eine Anschlusserklärung des gesetzlichen Vertreters abgegeben wird. Ein Kind über 14 Jahren kann die Anschlusserklärung nur selbst abgeben.

Quelle:

§ 1617c BGB

 
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