Geschrieben von shade1983 am 17.10.2012, 21:23 Uhr |
Fragen zum mutterschaftsgeldantrag
Huhu,
ich versuche mich mal.
1. Das musste ich auf der Bescheinigung vom FA gar nicht angeben. Deine KK sollte auch wissen wieviel du verdienst, da sich danach dein Beitrag bemisst.
2. Es gilt der letzte Tag vor dem MuSchu, danach zahlt der AG nur noch einen Zuschuss.
3. Weiß ich nicht. Was sagt Google dazu?
LG
- Fragen zum mutterschaftsgeldantrag - Zaine, 34. SSW 17.10.12, 16:05
- Re: Fragen zum mutterschaftsgeldantrag - shade1983 17.10.12, 21:23