Geschrieben von seerose1979, 40+6. SSW am 14.11.2006, 10:51 Uhr |
Frage zu Formalitäten vor/nach der Geburt...
hallo andrea,
du mußt bis spätestens ende des mutterschutzes (oder erkundige dich lieber noch mal nach der frist beim arbeitgeber) schriftlich angeben, wie lange du elternzeit nehmen möchtest. du kannst auch erst einmal ein jahr beantragen und nach bedarf dann noch mal zeit anhängen. das mußt du dann aber auch wieder schriftlich mitteilen.
ansonsten mußt du bei der krankenkasse bescheid geben über die schwangerschaft, die schicken dir dann formulare zum ausfüllen. dann brauchst du noch einen antrag vom versorgungsamt für erziehungsgeld und auf jeden fall mußt du dein kind nach der geburt beim standesamt anmelden, aber das weißt du sicher noch.
viel glück und gute nerven für das ausfüllen der vielen formulare!
gruß seerose1979
- Frage zu Formalitäten vor/nach der Geburt... - Andrea25, 26. SSW 14.11.06, 9:31
- Re: Frage zu Formalitäten vor/nach der Geburt... - seerose1979, 40+6. SSW 14.11.06, 10:51
- .WICHTIG!!! wenn du nur ein jahr elternzeit nimmst,... - two_kids 14.11.06, 11:08
- Re: .WICHTIG!!! wenn du nur ein jahr elternzeit nimmst,... - LeiaKarina, 13. SSW 14.11.06, 11:41
- @LeiaKarina - FALSCH!!! - two_kids 14.11.06, 12:03
- Re: @LeiaKarina - FALSCH!!! - LeiaKarina, 13. SSW 14.11.06, 12:47
- Nachtrag - LeiaKarina, 13. SSW 14.11.06, 12:54
- es ist aber so! - two_kids 14.11.06, 13:07
- Re: Frage zu Formalitäten vor/nach der Geburt... - Pelagia, 35. SSW 14.11.06, 13:50
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Zurück vom FA. Brauche erstmal Aufmunterung!!!