Geschrieben von two_kids am 14.11.2006, 13:07 Uhr |
es ist aber so!
wenn man nur ein jahr "beantragt", muss der arbeitgeber der verlängerung NICHT zustimmen. lehnt er ab, darf man die verlängerung mit einer frist von 8 wochen neu beantragen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Frage zu Formalitäten vor/nach der Geburt... - Andrea25, 26. SSW 14.11.06, 9:31
- Re: Frage zu Formalitäten vor/nach der Geburt... - seerose1979, 40+6. SSW 14.11.06, 10:51
- .WICHTIG!!! wenn du nur ein jahr elternzeit nimmst,... - two_kids 14.11.06, 11:08
- Re: .WICHTIG!!! wenn du nur ein jahr elternzeit nimmst,... - LeiaKarina, 13. SSW 14.11.06, 11:41
- @LeiaKarina - FALSCH!!! - two_kids 14.11.06, 12:03
- Re: @LeiaKarina - FALSCH!!! - LeiaKarina, 13. SSW 14.11.06, 12:47
- Nachtrag - LeiaKarina, 13. SSW 14.11.06, 12:54
- es ist aber so! - two_kids 14.11.06, 13:07
- Re: Frage zu Formalitäten vor/nach der Geburt... - Pelagia, 35. SSW 14.11.06, 13:50
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