Geschrieben von keinnamemehrfrei am 19.08.2013, 14:44 Uhr |
Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys
ja die meisten dinge wurden ja schon beantwortet.
die vaterschaft zu beantragen ist sehr sinnvoll. ist inzwischen ab der 24.ssw möglich. im gleichen zug könnt ihr auch das gemeinsame sorgerecht beantragen. andernfalls erhältst es nur du.
nachnamen sind beide möglich, aber nicht beide zusammen. also kein doppelname. selbst wenn du nach einer heirat den doppelnamen nehmen würdest, so darf das kind trotzdem nur einen tragen. wenn das kind jetzt deinen namen bekommt, ihr dann heiratet und du den namen des mannes annimmst, könnt ihr auch das kind noch umbenennen.
- Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys - KittyMami, 27. SSW 19.08.13, 14:08
- Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys - mf4 19.08.13, 14:21
- Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys - Muffin08, 30. SSW 19.08.13, 14:22
- Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys - jenny2204 19.08.13, 14:25
- Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys - Muffin08, 30. SSW 19.08.13, 14:27
- Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys - keinnamemehrfrei 19.08.13, 14:44
- Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys - KittyMami, 27. SSW 19.08.13, 14:46
- Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys - Mine2508, 18. SSW 19.08.13, 15:13
- Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys - Sina26, 39. SSW 19.08.13, 15:49
Komische zuckungen links im bauch
Jemand Erfahrung mit Lux4kids Kinderwagen?
Am Tag des Eisprungs GV - wird mit Sicherheit ein Junge?
Wie seht ihr das?
Dehnen und Strecken in der Schwangerschaft
Wer von Euch schläft nachts durch?
Thrombose???
Trotz magnesiumeinnahme immer noch krämpfe?!
Spät zum fa gehen?