Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von keinnamemehrfrei am 19.08.2013, 14:44 Uhr

Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys

ja die meisten dinge wurden ja schon beantwortet.

die vaterschaft zu beantragen ist sehr sinnvoll. ist inzwischen ab der 24.ssw möglich. im gleichen zug könnt ihr auch das gemeinsame sorgerecht beantragen. andernfalls erhältst es nur du.

nachnamen sind beide möglich, aber nicht beide zusammen. also kein doppelname. selbst wenn du nach einer heirat den doppelnamen nehmen würdest, so darf das kind trotzdem nur einen tragen. wenn das kind jetzt deinen namen bekommt, ihr dann heiratet und du den namen des mannes annimmst, könnt ihr auch das kind noch umbenennen.

 
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