Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sasumm am 14.11.2010, 22:04 Uhr

erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz???

Ja schon, aber du hast ja noch mind. die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung, wo frau nicht arbeiten darf. Daher beginnt die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz und muss demzufolge auch erst 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes - in der Regel innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim Arbeitgeber angemeldet werden.

lg Sasumm

 
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