Geschrieben von Sasumm am 14.11.2010, 22:04 Uhr |
erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz???
Ja schon, aber du hast ja noch mind. die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung, wo frau nicht arbeiten darf. Daher beginnt die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz und muss demzufolge auch erst 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes - in der Regel innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim Arbeitgeber angemeldet werden.
lg Sasumm
- erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Knirps 14.11.10, 19:11
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - schnubbi 14.11.10, 19:25
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Ephegenia, 21. SSW 14.11.10, 19:33
- richtig so? - Knirps 14.11.10, 20:10
- Re: richtig so? - schnubbi 14.11.10, 20:23
- Re: richtig so? - kidadaki, 33. SSW 14.11.10, 20:26
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Puschi83 14.11.10, 20:46
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Sasumm 14.11.10, 22:04
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Puschi83 14.11.10, 22:11
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Sasumm 14.11.10, 22:04
- richtig so? - Knirps 14.11.10, 20:10
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