Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schnubbi am 14.11.2010, 19:25 Uhr

erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz???

Wohnst du in Deutschland?

Dann heißt es "Elternzeit". Und Elternzeit muss nicht beantragt werden, sondern man meldet sie an.

Die Zeit zählt ab Geburt. Da du aber nach der Geburt 8 Wochen in Mutterschutz bist, wird der Mutterschutz von der Elternzeit abgezogen. Sprich: Es sind in deinem Wunschfall zwei Jahre ab Geburt, aber es nennt sich erst ab Ende des Mutterschutzes Elternzeit.

 
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