Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kicherl, 29. SSW am 29.01.2014, 12:11 Uhr

Erstausstattung

Ich find´s ja mittlerweile witzig, dass sogar nach meinem Post mit Link hier alle das arme Mädel nach wie vor zum Arbeitsamt schicken wollen.

Nochmal: sie ist unter 20 und daher ist das Jugendamt für sie zuständig.

Desweiteren hat sie noch nie gearbeitet, weswegen alleine schon deshalb das Arbeitsamt aus dem Zuständigkeitsbereich rausfällt und dadurch das Sozialamt bzw in ihrem Fall das Jugendamt Fürsorgepflicht hat.
----> noch nie gearbeitet = keine Arbeitslosenhilfe

Bitte liebe Nadine spar dir die ganzen Wege und geh einfach nur zum Jugendamt. Die machen ALLES weitere für Dich und unterstützen Dich.

 
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