Geschrieben von shade1983 am 03.06.2014, 20:19 Uhr |
Elternzeit/Resturlaub wie formulieren
Hey!
Was willst Du denn mit dem Resturlaub machen? Wenn Du ihn einfach direkt vor Beginn des Muschu nehmen willst, würde ich ihn wie regulär sonst auch beantragen.
Anders formulieren würde ich das mit der Elternzeit wie "Ich nehme ab dem xx.xx.14 bis zum xx.xx.15 Elternzeit in Anspruch." Wenn Du die Elternzeit "beantragst" macht das immer den Eindruck, als müsste der AG sie genehmigen.
Zusätzlich musst Du Dich für die ersten zwei Lebensjahre festlegen. Wenn Du nachträglich etwas ändern willst, muss der AG zustimmen.
Hoffe, es hilft etwas.
LG
- Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam, 30. SSW 03.06.14, 14:06
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - Giannina, 8. SSW 03.06.14, 15:23
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - landmotte, 5. SSW 03.06.14, 17:41
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam 03.06.14, 18:37
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - shade1983 03.06.14, 20:19
- Erstmal musst du gar nichts beantragen. - 77shy 03.06.14, 20:27
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam 03.06.14, 22:49
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - shade1983 04.06.14, 7:28
- Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - 77shy 04.06.14, 8:49
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Olis Mama 04.06.14, 10:27
- Allerdings kann man innerhalb der 3 Jahre alles frei einteilen. - 77shy 04.06.14, 10:55
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Falsch - shade1983 04.06.14, 12:34
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Olis Mama 04.06.14, 10:27
- Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - 77shy 04.06.14, 8:49