Geschrieben von 77shy am 04.06.2014, 10:55 Uhr |
Allerdings kann man innerhalb der 3 Jahre alles frei einteilen.
Man kann auch 13, 14, 20, ... oder 30 Monate Elternzeit nehmen. Man MUSS nicht unbedingt am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten.
MfG
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- Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam, 30. SSW 03.06.14, 14:06
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - Giannina, 8. SSW 03.06.14, 15:23
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - landmotte, 5. SSW 03.06.14, 17:41
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam 03.06.14, 18:37
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - shade1983 03.06.14, 20:19
- Erstmal musst du gar nichts beantragen. - 77shy 03.06.14, 20:27
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam 03.06.14, 22:49
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - shade1983 04.06.14, 7:28
- Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - 77shy 04.06.14, 8:49
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Olis Mama 04.06.14, 10:27
- Allerdings kann man innerhalb der 3 Jahre alles frei einteilen. - 77shy 04.06.14, 10:55
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Falsch - shade1983 04.06.14, 12:34
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Olis Mama 04.06.14, 10:27
- Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - 77shy 04.06.14, 8:49
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