Geschrieben von landmotte, 5. SSW am 03.06.2014, 17:41 Uhr |
Elternzeit/Resturlaub wie formulieren
meiner meinung nach kannst du die elternzeit erst nach der geburt deines kindes beantragen und zwar innerhalb einer woche. dabei musst du die ersten zwei jahre bereits festlegen, und das dritte noch aufschieben.
- Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam, 30. SSW 03.06.14, 14:06
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - Giannina, 8. SSW 03.06.14, 15:23
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - landmotte, 5. SSW 03.06.14, 17:41
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam 03.06.14, 18:37
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - shade1983 03.06.14, 20:19
- Erstmal musst du gar nichts beantragen. - 77shy 03.06.14, 20:27
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam 03.06.14, 22:49
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - shade1983 04.06.14, 7:28
- Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - 77shy 04.06.14, 8:49
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Olis Mama 04.06.14, 10:27
- Allerdings kann man innerhalb der 3 Jahre alles frei einteilen. - 77shy 04.06.14, 10:55
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Falsch - shade1983 04.06.14, 12:34
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Olis Mama 04.06.14, 10:27
- Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - 77shy 04.06.14, 8:49