Geschrieben von Sasumm am 15.09.2010, 18:03 Uhr |
Elterngeldantrag - ärztliches Attest
Das ist zwar jetzt total blöd für dich, aber sei froh, dass die Elterngeldstelle so nett ist.
Wenn du nämlich schwangerschaftsbedingt krank warst, wird diese Zeit bei der Berechnung nicht mit berücksichtigt und dafür die Zeit für die Berechnungsgrundlage nach vorn gelegt. Dadurch hat frau in der Regel keine Nachteile beim Elterngeld.
Kann dein Arzt dir die Bescheinigung nicht zuschicken und du überweist ihm einfach die 15€?
lg Sasumm
- Elterngeldantrag - ärztliches Attest - lenchen22 15.09.10, 12:54
- Re: Elterngeldantrag - ärztliches Attest - mf4 15.09.10, 13:56
- Re: Elterngeldantrag - ärztliches Attest - lenchen22 15.09.10, 14:28
- Re: Elterngeldantrag - ärztliches Attest - Elle79 15.09.10, 15:32
- Re: Elterngeldantrag - ärztliches Attest - lenchen22 15.09.10, 14:28
- Re: Elterngeldantrag - ärztliches Attest - Sasumm 15.09.10, 18:03
- krankengeldbescheid der krankenkasse beilegen,das reicht eigentlich! - cke04 15.09.10, 19:31
- Re: Elterngeldantrag - ärztliches Attest - mf4 15.09.10, 13:56