Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sasumm am 15.09.2010, 18:03 Uhr

Elterngeldantrag - ärztliches Attest

Das ist zwar jetzt total blöd für dich, aber sei froh, dass die Elterngeldstelle so nett ist.

Wenn du nämlich schwangerschaftsbedingt krank warst, wird diese Zeit bei der Berechnung nicht mit berücksichtigt und dafür die Zeit für die Berechnungsgrundlage nach vorn gelegt. Dadurch hat frau in der Regel keine Nachteile beim Elterngeld.

Kann dein Arzt dir die Bescheinigung nicht zuschicken und du überweist ihm einfach die 15€?

lg Sasumm

 
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