Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dreikindmama am 03.11.2011, 10:47 Uhr

Elterngeld

Hallo,

du musst die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber nicht beantragen sondern nur den Zeitraum deiner Elternzeit bekannt geben.

Eine Beantragung bedarf einer Genehmigung oder auch nicht. Da die Elternzeit aber vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden darf, bedarf sie auch keiner Beantragung sondern lediglich einer Bekanntgabe.

Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit bekannt gegeben werden. Das heißt, möchtest du gleich nach deinem Mutterschutz in Elternzeit gehen, musst du diese bis spätestens 1 Woche nach der Geburt deines Kindes deinem Arbeitgeber bekannt geben.

Gruß

Sylvia

 
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