Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sandyyy, 29. SSW am 03.11.2011, 9:32 Uhr

Elterngeld

Ich hab da eine Frage zum Elterngeld.
Habe gehört da muss mein Chef zustimmen.
Was ist denn wenn er das nicht macht.
Bin etwas im Streit mit ihm auseinander gegangen weil er mich nicht verstanden hat.
Hab dauernd gekotzt wenn ich essen gerochen habe und da ich bei mcdonald's gearbeitet hab waren das natürlich keine guten Vorraussetzungen. War dann ab der 6. Ssw krank geschrieben. Und in der 20. Ssw hab ich mein bv bekommen.
Mein Chef wird mich eh kündigen wenn ich wieder komme.
Will aber meine elternzeit nehmen.
Mit einem Einkommen wird es knapp also brauch ich Elterngeld.
Wie ist das denn jetzt? Muss mein Chef da zustimmen?
Und was ist wenn er nicht zustimmt?
Kann ich dagegen dann noch was machen?

 
11 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von meerli, 22. SSW am 03.11.2011, 9:37 Uhr

Ich verstehe Dein problem nicht. Dein Elterngeld wird anhand Deines Nettogehaltes berechnet (letzte 12 Monate) und Du musst auch die Bescheinigung des AG nicht ausfüllen lassen, Du kannst auch Kopien der letzten 12 Lohnzettel mit einreichen zur Berechnung.
Und Elternzeit kannst Du auf 2 Jahre oder 3 Jahre nehmen...da muss Dein Chef auch nichts zustimmen. Er muss Dir Deinen Arbeitsplatz freihalten und was er dann tut wenn Du zurückkommst das ist eine andere Sache!
LG Sindy

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Re: Elterngeld

Antwort von babyfelix, 30. SSW am 03.11.2011, 9:39 Uhr

Natürlich muss er nicht zustimmen.
Du hast darauf einen Rechtsanspruch.
Allerdings wird es nur ein Jahr gezahlt. Was machst du danach, wenn du nicht zu deiner Stelle zurückkehren kannst/willst? Darüber solltest du nachdenken. Aber dieses eine Jahr: das gehört nun dir und dem Baby. Das kann euch niemand nehmen, auch kein beleidigter Chef.

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Re: Elterngeld

Antwort von Loona85, 6. SSW am 03.11.2011, 9:43 Uhr

aus welchen bundesland kommst du denn?

ich habe mir das elterngeld 2 jahre lang zahlen lassen, habe es gesplittet, habe statt 300€ monatlich 150€ monatlich bekommen und ich komme aus bayern, da habe ich jetzt noch 6-12 monate anspruch auf landeserziehungsgeld, dass sind monatlich 200€

der chef muss nichts ausfüllen-.....

lg jasmin

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Re: Elterngeld

Antwort von Sandyyy, 29. SSW am 03.11.2011, 9:49 Uhr

In dem Jahr kann ich mich ja umsehen. Und auch wenn mein chef mich nicht mehr nimmt. Im Burger King könnte ich auch noch anfangen. Aber da besteht eigentlich kein Interesse. Ich würde danach mich gerne wieder nach einer Lehre umsehen. Dachte da an eine Lehre für erwachsene in Luxemburg. Bei denen verdient man recht gut schon in der Lehre. Kann ja nicht ewig bei McDonald's arbeiten.
Aber danke für die info. Hab das dann wohl falsch verstanden. Ich dachte der Chef muss zustimmen. Aber wenn er nicht muss ist das ja also nur halb so wild :-)
Und ich kann das Jahr mit meinem kleinen zuhause genießen.

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Re: Elterngeld

Antwort von Sandyyy, 29. SSW am 03.11.2011, 9:50 Uhr

Rheinland Pfalz
Arbeite aber in Luxemburg.
Beantragen muss ich das Geld jedoch auch in Deutschland.

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Re: Elterngeld

Antwort von Loona85 am 03.11.2011, 10:23 Uhr

Ja in Luxemburg verdient man gut.bei meiner oma im Dorf wohnen viele da und arbeiten in Luxemburg.mein mann meinte auch wenn wir da wohnen würden würde er auch in Luxemburg arbeiten.

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Re: Elterngeld

Antwort von 19Jana77, 30. SSW am 03.11.2011, 10:28 Uhr

hallo sandyyy,
ich meine, du mußt die elternzeit deim arbeitgeber "beantragen" mit nem kurzen 3-zeiler. sodass der chef in etwa weiß wie lange er auf dich verzichten muss.
das wollte meine chefin auch von mir haben.
muß spätestens 7 wochen vor entbindungstermin(?) beim chef abgegeben werden.

liebe grüße
jana

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@19Jana77

Antwort von sternenfee75, 34. SSW am 03.11.2011, 10:33 Uhr

Du musst die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn beantragen, nicht vor der Entbindung. In der Regel ist es bis 1 Woche nach Geburt, da die Elternzeit an die 8 Wochen Mutterschutz anschliesst.
Was anderes ist es bei Vätern, die haben ja die 8 Wochen nicht.

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Re: Elterngeld

Antwort von Dreikindmama am 03.11.2011, 10:47 Uhr

Hallo,

du musst die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber nicht beantragen sondern nur den Zeitraum deiner Elternzeit bekannt geben.

Eine Beantragung bedarf einer Genehmigung oder auch nicht. Da die Elternzeit aber vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden darf, bedarf sie auch keiner Beantragung sondern lediglich einer Bekanntgabe.

Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit bekannt gegeben werden. Das heißt, möchtest du gleich nach deinem Mutterschutz in Elternzeit gehen, musst du diese bis spätestens 1 Woche nach der Geburt deines Kindes deinem Arbeitgeber bekannt geben.

Gruß

Sylvia

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Re: Elterngeld

Antwort von 19Jana77, 30. SSW am 03.11.2011, 11:33 Uhr

ja so meinte ich das auch, hab nur überlegt was mit "7 wochen vor beginn" genau gemeint ist, hab gedacht, der ET ist gemeint, aber klar, mann hat ja auch noch 8 Wo. mutterschutz...

mit "beantragen" meinte ich ja auch, dass der chef was schriftliches braucht, wo drin steht, wie lange man elternzeit nehmen möchte.
wollte euch nicht verwirren...sorry
meine chefin wollte das lieber jetzt schon haben, deswegen war ich wohl auch etwas verwirrt. konnte ihr natürlich keine genauen daten reinschreiben, außer den voraussichtlichen entb.termin, aber wenn ihr das so reicht, mir solls recht sein.

liebe grüße
jana

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Re: Elterngeld

Antwort von Sandyyy, 29. SSW am 03.11.2011, 12:48 Uhr

Danke für die tollen antworten.
Jetzt bin ich auch mal schlau daraus geworden.
Darf ich mal fragen wie lang ihr in elternzeit geht?

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