Schwanger - wer noch?

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von meerli, 22. SSW  am 03.11.2011, 9:37 Uhr

Elterngeld

Ich verstehe Dein problem nicht. Dein Elterngeld wird anhand Deines Nettogehaltes berechnet (letzte 12 Monate) und Du musst auch die Bescheinigung des AG nicht ausfüllen lassen, Du kannst auch Kopien der letzten 12 Lohnzettel mit einreichen zur Berechnung.
Und Elternzeit kannst Du auf 2 Jahre oder 3 Jahre nehmen...da muss Dein Chef auch nichts zustimmen. Er muss Dir Deinen Arbeitsplatz freihalten und was er dann tut wenn Du zurückkommst das ist eine andere Sache!
LG Sindy

 
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