Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hoffnungsschimmer86 am 01.09.2015, 14:32 Uhr

Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber

Aber das macht doch keinen Unterschied. Dein AG darf nicht von dir verlangen, dass du dir erstmal Urlaub nimmst. Wende dich sonst an die zuständige Berzirksregierung. Die haben da Leute, die sich auskennen und deinen AG sonst evtl mal auf den neusten Stand bringen. ;)

Wenn er dich momentan nicht weiter beschäftigen bzw deinen Arbeitsplatz so anpassen kann, dass du dort weiterarbeiten könntest, dann gilt das BV ab sofort. Ohne dass du erst Urlaub nehmen musst.

 
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von mel_79, 18. SSW 09.01.2013

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Stichworte: Beschäftigungsverbot, Arbeitgeber Forum: Schwanger - wer noch?
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