Geschrieben von Hoffnungsschimmer86 am 01.09.2015, 14:32 Uhr |
Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber
Aber das macht doch keinen Unterschied. Dein AG darf nicht von dir verlangen, dass du dir erstmal Urlaub nimmst. Wende dich sonst an die zuständige Berzirksregierung. Die haben da Leute, die sich auskennen und deinen AG sonst evtl mal auf den neusten Stand bringen. ;)
Wenn er dich momentan nicht weiter beschäftigen bzw deinen Arbeitsplatz so anpassen kann, dass du dort weiterarbeiten könntest, dann gilt das BV ab sofort. Ohne dass du erst Urlaub nehmen musst.
- Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - susimaus 01.09.15, 10:35
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - Zoe83, 32. SSW 01.09.15, 10:58
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - blanchecat 01.09.15, 13:17
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - Rivendell0211 01.09.15, 13:17
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - Hoffnungsschimmer86, 14. SSW 01.09.15, 14:15
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - susimaus 01.09.15, 14:24
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - Hoffnungsschimmer86 01.09.15, 14:32
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - Zoe83, 32. SSW 01.09.15, 10:58
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Stichworte: Beschäftigungsverbot, Arbeitgeber | Forum: Schwanger - wer noch? |