Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hoffnungsschimmer86, 14. SSW am 01.09.2015, 14:15 Uhr

Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber

Wenn du ein BV bekommst, dann gilt das eigentlich ab sofort und du musst dafür keinen Urlaub oder Überstunden nehmen. Alles steht dir nach der Elternzeit zu. Entweder lässt du es dir dann auszahlen oder du nimmst dir dafür frei. Das muss dann mit dem AG geregelt, aber noch nicht jetzt entschieden werden.

 
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von mel_79, 18. SSW 09.01.2013

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Stichworte: Beschäftigungsverbot, Arbeitgeber Forum: Schwanger - wer noch?
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