Geschrieben von Hoffnungsschimmer86, 14. SSW am 01.09.2015, 14:15 Uhr |
Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber
Wenn du ein BV bekommst, dann gilt das eigentlich ab sofort und du musst dafür keinen Urlaub oder Überstunden nehmen. Alles steht dir nach der Elternzeit zu. Entweder lässt du es dir dann auszahlen oder du nimmst dir dafür frei. Das muss dann mit dem AG geregelt, aber noch nicht jetzt entschieden werden.
- Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - susimaus 01.09.15, 10:35
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - Zoe83, 32. SSW 01.09.15, 10:58
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - blanchecat 01.09.15, 13:17
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - Rivendell0211 01.09.15, 13:17
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - Hoffnungsschimmer86, 14. SSW 01.09.15, 14:15
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - susimaus 01.09.15, 14:24
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - Hoffnungsschimmer86 01.09.15, 14:32
- Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber - Zoe83, 32. SSW 01.09.15, 10:58
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von mel_79, 18. SSW 09.01.2013
Stichworte: Beschäftigungsverbot, Arbeitgeber | Forum: Schwanger - wer noch? |