Geschrieben von lila_lauriii, 27. SSW am 02.09.2021, 17:28 Uhr |
BV und Gehaltskürzung
Hallöchen,
wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer festgeschriebenen Stundenzahl hast, dann darf dein Arbeitgeber diese nicht einfach ohne deine Einwilligung herabsetzen!!! Er muss dir genau dasselbe Gehalt zahlen wie vor dem Beschäftigungsverbot mit genau den selben Stunden. Eigentlich ist in Deutschland jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet sich für die sogenannte „Umlage 2 ( U2)“ zu versichern, diese deckt für den Fall eines Beschäftigungsverbotes die Kosten ab, der Arbeitgeber zahlt dir deinen vollen Lohn und bekommt es zu 100% von der Krankenkasse wieder, hat er das nicht, so ist es schlicht sein Problem und nicht deins.
Gleiches gilt für die Fortbildung, wenn du dafür nie etwas unterschrieben hast und es nirgends schriftlich dargelegt worden ist das du da hinfährst und sogar für die Kosten aufkommst musst du auch da garnichts zahlen.
Du würdest jeden Rechtsstreit gewinnen.
Viele liebe Grüße und alles Liebe zur Schwangerschaft
- BV und Gehaltskürzung - BUab, 10. SSW 02.09.21, 14:55
- Re: BV und Gehaltskürzung - Schmetterfink 02.09.21, 15:07
- Re: BV und Gehaltskürzung - Babyborn18, 13. SSW 02.09.21, 15:23
- Re: BV und Gehaltskürzung - BUab, 10. SSW 02.09.21, 15:34
- Re: BV und Gehaltskürzung - lila_lauriii, 27. SSW 02.09.21, 17:28
- Re: BV und Gehaltskürzung - BUab, 10. SSW 02.09.21, 15:34
- Re: BV und Gehaltskürzung - Murmel2022 02.09.21, 17:42
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- Re: BV und Gehaltskürzung - Ruto 03.09.21, 4:15
- Re: BV und Gehaltskürzung - Yasi2706 03.09.21, 6:26
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