Geschrieben von BUab, 10. SSW am 02.09.2021, 14:55 Uhr |
BV und Gehaltskürzung
Liebe Leser/Leserinnen,
ich hoffe euch geht es soweit gut. Ich bin in zwei Tagen in der 11. Ssw und seit der 8. ssw im Beschäftigunsverbot.
Mein Arbeitgeber war nicht so erfreut, aber das ist eine andere Story. Jetzt habe ich vor einer Woche mein Gehalt bekommen , aber mit 300€ brutto weniger.
Begründung des Arbeitsgebers: Meine Arbeitsstunden seien gekürzt worden.
Da ich mich leider nicht so gut auskenne wollte ich euch fragen , ob das so Rechtens ist?
Das beste : Mein Arbeitgeber hat mich für ein Seminar angemeldet; ohne meine Einverständnis oder ohne mir Bescheid zu geben und schickt mir heute die Rechnung in Höhe von 400€ zu., mit der Aufforderung zur Überweisung !
Die Rechnung ist nicht mal auf mich ausgestellt, sondern auf den Arbeitsgeber .
Ich werde dies definitiv nicht überweisen , finde es einfach nur eine Frechheit. Habe immer mit Herz und Seele gearbeitet, unendliche Überstunden geleistet und als Dank bekommt man nicht mal ein „ herzlichen Glückwunsch zur Ssw“
Traurige Welt. Bin wirklich sehr enttäuscht.
Re: BV und Gehaltskürzung
Antwort von Schmetterfink am 02.09.2021, 15:07 Uhr
Das klingt zumindest erstmal... skurril. Frag Frau Bader im Expertenforum Recht.
Re: BV und Gehaltskürzung
Antwort von Babyborn18, 13. SSW am 02.09.2021, 15:23 Uhr
Nur von dem was du schreibst, ohne genaue Hintergründe zu kennen (wie bspw. deinen Arbeitsvertrag etc.), Klingt das für mich jedenfalls nicht rechtens. Beides nicht.
Wie kann einfach Arbeitsstunden kürzen, wenn du im BV bist? Kommt mir komisch vor, aber bin kein Experte. Daher frag wirklich Mal bei Experten nach.
Alles Gute zur SS. Und an deiner Geschichte sieht man Mal wieder, dass es sich nicht lohnt, sich für einen Job aufzuopfern, oder gar Kinderplanung danach zu richten. Es dankt einem niemand.
Genieß deine Schwangerschaft :)
Re: BV und Gehaltskürzung
Antwort von BUab, 10. SSW am 02.09.2021, 15:34 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ja , es ist in der Tat eine skurrile Story. Habe einen unbefristeten Vertrag mit festen Wochenstunden. Arbeite an einer privaten Schule.
Bin wirklich sehr schockiert über das Verhalten . Am Ende dankt einem eh kein Mensch… Hauptsache man funktioniert die ganze Zeit und sagt ja und Amen.
Naja , ich richte mich mit meiner Frage mal an Frau Bader.
Danke euch
Re: BV und Gehaltskürzung
Antwort von lila_lauriii, 27. SSW am 02.09.2021, 17:28 Uhr
Hallöchen,
wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer festgeschriebenen Stundenzahl hast, dann darf dein Arbeitgeber diese nicht einfach ohne deine Einwilligung herabsetzen!!! Er muss dir genau dasselbe Gehalt zahlen wie vor dem Beschäftigungsverbot mit genau den selben Stunden. Eigentlich ist in Deutschland jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet sich für die sogenannte „Umlage 2 ( U2)“ zu versichern, diese deckt für den Fall eines Beschäftigungsverbotes die Kosten ab, der Arbeitgeber zahlt dir deinen vollen Lohn und bekommt es zu 100% von der Krankenkasse wieder, hat er das nicht, so ist es schlicht sein Problem und nicht deins.
Gleiches gilt für die Fortbildung, wenn du dafür nie etwas unterschrieben hast und es nirgends schriftlich dargelegt worden ist das du da hinfährst und sogar für die Kosten aufkommst musst du auch da garnichts zahlen.
Du würdest jeden Rechtsstreit gewinnen.
Viele liebe Grüße und alles Liebe zur Schwangerschaft
Re: BV und Gehaltskürzung
Antwort von Murmel2022 am 02.09.2021, 17:42 Uhr
Nimm dir einen Anwalt anders wirst du da nicht durch kommen
Manche ag denken sie können sich alles erlauben
Ich bin auch im bv hab auch etwas Lohn weniger da mir die Zuschläge vom Sonntag fehlen
Was ja auch verständlich ist
Lass dir nicht alles gefallen
Re: BV und Gehaltskürzung
Antwort von BUab am 02.09.2021, 17:48 Uhr
Vielen lieben Dank ihr Zwei für eure Antworten Das macht mir Mut . Danke euch !
Hat mich wirklich gestresst, da die Kosten ja nicht weniger werden und ich das Geld auch brauche.
Ich versuche das jetzt mit dem AG zu klären und schaue dann weiter.
Nochmals vielen Dank
Re: BV und Gehaltskürzung
Antwort von Bellalini am 02.09.2021, 19:49 Uhr
Ich kann lilla launi nur zustimmen.
Beides ist nicht rechtens.
Ich war auch ab der 7ssw im berufsverbot (krankenschwester in der psychiatrie)
Und ich hab mein volles gehalt ohne Zuschläge natürlich bekommen.
Du hast einen festvertrag mit festem stundensatz
Das darf nicht einfach ohne dein Einverständnis gekürzt werden. Und auch die Fortbildung musst du nicht bezahlen wenn es vorher nicht kommuniziert wurde, bei und zb übernimmt der Arbeitgeber alle kosten einer Fortbildung, kenne ich auch nur so.
Beide Angelegenheiten sind nicht rechtens und dagegen würde ich vorgehen.
Ich wünsche dir alles gute für deine Schwangerschaft und das hoffentlich alles schnell geklärt werden kann und dir der stress erspart bleibt
Re: BV und Gehaltskürzung
Antwort von BUab am 02.09.2021, 20:51 Uhr
Vielen Dank auch für deine Rückmeldung. Unnötiger Stress der wirklich nicht sein muss .
Aber ich hoffe das wird irgendwie
Ganz liebe Grüße
Re: BV und Gehaltskürzung
Antwort von Ruto am 03.09.2021, 4:15 Uhr
Kann mich noch erinnern, dass wegen Corona auch bei uns ab und zu Kurzarbeit im Raum stand und die Frage, ob das auch uns im BV betreffen könnte.
Ich meine die Antwort war sogar hier nein.
Selbst ohne BV ist es dem AG wegen des Mutterschutzgesetzes nicht so leicht, einfach das Gehalt zu kürzen, Stunden ohne Absprache zu reduzieren, etc, bei BV mit "eingefrorenem" Gehalt noch weniger: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/themen/beitrag/ansicht/lohn/arbeitgeber-kuerzt-verguetung-waehrend-der-mutterschutzzeit/details/anzeige/?type=999&no_cache=1&cHash=2ef8e7eab144c5be637ace38123f576f Bei BV
Ich würde einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Ich finde die 300 Euro brutto Abzug schon seltsam (eigentlich bekommt man das Mittel der letzten drei Monate). Spätestens mit der ominösen Rechnung würde ich da rechtlich nachsehen lassen und ggf klagen.
Alles Gute dir.
Re: BV und Gehaltskürzung
Antwort von Yasi2706 am 03.09.2021, 6:26 Uhr
Also, ich war auch ab der 7. Ssw schon im BV. Ich hatte davor immer Festgehalt und genau das habe Ich dann auch überwiesen bekommen. Vielleicht hast du vorher durch den Stundenlohn mehr bekommen? Jedenfalls muss der Arbeitgeber das Gehalt überweisen, was du bei 40 Std. / Woche arbeiten bekommen würdest.
Das mit der Rechnung ist einfach Schikane meiner Meinung nach
Re: BV und Gehaltskürzung
Antwort von BUab am 03.09.2021, 13:07 Uhr
Hallo,
vielen Dank für eure Rückmeldungen . Es ist tatsächlich alles bisschen komisch . Ich habe nun eine Mail rausgeschickt und bin mal auf eine Rückmeldung gespannt.
Ich danke euch für eure Ratschläge