Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von emilie.d. am 27.01.2016, 6:36 Uhr

BV gibt es,

wenn es am Job liegt, dass man ihn nicht mehr ausüben kann, z.B. Zahnärztin. Krankschreibung, wenn es an einer Erkrankung liegt, dass man nicht mehr arbeiten kann, wie hier HG. Die Kosten für ein BV übernimmt komplett die Krankenkasse, der AG holt sich das über die Umlage 2 wieder. Wenn eine Gyn das zu Unrecht ausgestellt hat, kann es sein, dass die KV sich die Kosten beim Arzt wiederholt. Dementsprechend vorsichtig sind die Ärzte meist.
Eine Krankschreibung wegen einer schwangerschaftbedingten Erkrankung wirkt sich allerdings nicht negativ aufs Elterngeld aus.

 
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