Geschrieben von emilie.d. am 27.01.2016, 6:36 Uhr |
BV gibt es,
wenn es am Job liegt, dass man ihn nicht mehr ausüben kann, z.B. Zahnärztin. Krankschreibung, wenn es an einer Erkrankung liegt, dass man nicht mehr arbeiten kann, wie hier HG. Die Kosten für ein BV übernimmt komplett die Krankenkasse, der AG holt sich das über die Umlage 2 wieder. Wenn eine Gyn das zu Unrecht ausgestellt hat, kann es sein, dass die KV sich die Kosten beim Arzt wiederholt. Dementsprechend vorsichtig sind die Ärzte meist.
Eine Krankschreibung wegen einer schwangerschaftbedingten Erkrankung wirkt sich allerdings nicht negativ aufs Elterngeld aus.
- bitte helfen - miriam 26.01.16, 13:58
- Beschäftigungsverbot? - Manu0707, 18. SSW 26.01.16, 14:21
- Re: Beschäftigungsverbot? - miriam 26.01.16, 16:45
- Re: bitte helfen - emilie.d. 26.01.16, 17:39
- Re: bitte helfen - miriam 26.01.16, 23:39
- Re: bitte helfen - FebruarMama2016, 37. SSW 26.01.16, 18:36
- Re: bitte helfen - Leodora 26.01.16, 20:46
- Re: bitte helfen - Leodora 26.01.16, 22:56
- Re: bitte helfen - sternenfee75 26.01.16, 22:01
- Re: bitte helfen - schneggerl 26.01.16, 22:36
- Re: bitte helfen - miriam 26.01.16, 23:48
- Re: bitte helfen - emilie.d. 27.01.16, 6:53
- BV gibt es, - emilie.d. 27.01.16, 6:36
- Re: bitte helfen - miriam 26.01.16, 23:48
- Re: bitte helfen - FebruarMama2016, 37. SSW 27.01.16, 9:43
- Re: bitte helfen - miriam 27.01.16, 12:38
- Re: bitte helfen - emilie.d. 27.01.16, 14:00
- Re: bitte helfen - miriam 27.01.16, 12:38
- Beschäftigungsverbot? - Manu0707, 18. SSW 26.01.16, 14:21
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