Geschrieben von proud of my self am 19.03.2024, 12:58 Uhr |
Arbeitsverbot
Hallo
ich arbeite als Verkäuferin und muss viel stehen und habe somit Beschwerden mit dem Rücken das ich am Abend nicht mal schlafen kann.
Bin Jetzt im 6 Monat schwanger von welchem Arzt kann ich ein Arbeitverbot bekommen und wie geht das alles ?
Kann mir da jemand helfen
Re: Arbeitsverbot
Antwort von Michelle2007 am 19.03.2024, 13:13 Uhr
Im Grunde sollte das der Arbeitgeber machen in dem er eine gefahren Beurteilung macht. War bei mir so habe auch im Verlauf gearbeitet man musste viel stehen sich strecken und schwere Kartons tragen und hatte ab der 8ssw ein bv. Eine Freundin von mir hatte es von ihrer Frauenärztin weil sich der Arbeitgeber quer stellte auch Verkauf allerdings sind die Kollegen und auch der Arbeitgeber gegen ihre Psyche gegangen und somit hatte ihre Frauenärztin ihr ein bv geschrieben
Re: Arbeitsverbot
Antwort von Taetae am 19.03.2024, 13:16 Uhr
Hi,
Im Verkauf gibt es kein generelles Beschäftigungsverbot. Du solltest dich in der Arbeit jederzeit hinsetzen können, im Pausenraum zB. Wir haben eine Schwangerschaftsliege stehen. Da könnte man theoretisch auch die ganze Schicht lang drauf liegen.
Eine Gefährdungsbeurteilung wurde ja bei dir gemacht oder? Keine Paletten ziehen mit dem Handhubwagen, nicht über 5kg heben. Arbeiten nur bis 20 Uhr. Wenn das alles gemacht wird/ wurde, gibt es keinen Grund für ein Verbot. Du könntest dich krank schreiben lassen wegen Rückenschmerzen, aber bedenke, nicht ins Krankengeld zu fallen, das wird sonst mit angerechnet beim Elterngeld.
Liebe Grüße
Re: Arbeitsverbot
Antwort von WonderWoman am 19.03.2024, 13:32 Uhr
das stimmt nicht. monate mit schwangerschaftsbedingtem krankengeld werden ausgeklammert.
ansonsten korrekt: für arbeitsplatzbedingte bvs ist der ag zuständig, der arzt kennt deinen arbeitsplatz ja nicht, dem kannst du was vom pferd erzählen. wenn eine gefährdungsbeurteilung stattgefunden hat ist aber auch der ag raus. er muss dir gelegenheit zum sitzen/liegen geben und auch sonst den arbeitsplatz so gestalten dass du gut arbeiten kannst. wenn es keine gefährdungsbeurteilung gab oder du mit dieser nicht einvgerstanden bist ist das gewerbeaufsichtsamt der richtige ansprechpartner.
Re: Arbeitsverbot
Antwort von Taetae am 19.03.2024, 15:15 Uhr
Ah ok, wieder was dazu gelernt, dass man schwangerschaftsbedingte AUs ausklammern kann
Re: Arbeitsverbot
Antwort von Okiravomblumenkamp am 19.03.2024, 20:20 Uhr
Der Arzt stellt nur ein bv aus wenn aufgrund einer Situation in der Schwangerschaft Gefahr für Leib und Leben von Mutter und/oder Kind besteht. Dazu gehören die Rückenschmerzen nicht.
Re: Arbeitsverbot
Antwort von Mimi25, 32. SSW am 20.03.2024, 3:02 Uhr
Hallo,
weiß nicht ob es dir Hilft aber dachte ich teile mal meine Erfahrung. Ich arbeite auch im Verkauf und habe die Erfahrung gemacht, dass es sehr schwer ist ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. Wenn der Arbeitgeber sich nicht kümmert können auch die Ärzte nichts machen bis es im Grunde ein handfeste Probleme gibt. Bei mir war endgültig Schluss als eine ISG- Blockade bekommen habe. Da hat meine Hausärztin dann ein Verbot ausgestellt. Aber sie sagte auch, dass hätte schon längst von Seiten des Arbeitgebers passieren müssen, da mein Arbeitsplatz nicht schwangerschaftsgerecht war. Mir wurde gesagt im Grunde darf es also jeder Arzt aber am leichtesten ist es über den Hausarzt da dieser deine Gesundheit ganzheitlich betrachten kann. Und sonst am besten offen mit den Vorgesetzten oder Personalchef sprechen bzgl. Anpassungen oder BV.
Hoffe es konnte helfen.
LG
Mimi25 31+6 SSW