Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von wolke76 am 09.01.2013, 13:27 Uhr

Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

da es hier widersprüchl. Angaben zum Finanziellen gibt: Bei einem BV - egal von wem es ausgeht - hat die Frau keinerlei Einbußen. Der AG muss weiterzahlen.

Nur bei einer Arbeitsunfähigkeit bekommt man weniger - nämlich nach Ende der Lohnfortzahlung (6Wo, wenn keine Vorerkrankungen bestehen) nur noch Krankengeld von der KK.

Die Angaben zum Mutterschutzgesetz wurden ja schon gemacht. Wenn der Arbeitgeber eine andere Tätigkeit als die bisherige anbietet, welche die Schwangerschaft nicht gefährdet, dann muss er NICHT freistellen. Hier sollte aber tatsächlich ein Arzt zu Rate gezogen werden, der MITentscheidet.

LG und alles Gute

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.