Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Becca09 am 30.04.2020, 9:00 Uhr

Pfingsturlaub Gardasee

Achso, beim umbuchen, müsst ihr einverstanden sein. Ansonsten hat das Hotel (leider) die Wahl zwischen Geld zurück oder Gutschein. Das ist rechtlich, hier, so festgelegt.
Wenn der Urlaub vor dem 1. Juni, beginnt, darf euch das Hotel auch nicht vertrösten. Denn laut Verordnung (bis heutigem Stand, darf kein Hotel vor 1. Juni, öffnen).
Das kann sich aber noch ändern, deswegen keine Zeit verlieren und, am besten heute noch, klären.

 
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