Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von jennysmum am 16.08.2017, 7:54 Uhr

Air Berlin hat Konkurz angemeldet

Unser Auftraggeber war vor knapp 3 Jahren auch in die Insolvenz gegangen.
Schon geleistete Zahlungen an die Kunden (die denen zustanden) wurden nicht zurück gefordert. Allerdings wurden ab dem Tag der Insolvenzbeantragung alle Gelder "eingefroren". Das bedeutete, die Guthaben, die Kunden auf Ihrem Konto hatten oder Rücksendungen, die schon bezahlt waren, flossen in die Insolvenzmasse und mussten beim Insolvenzverwalter von den Kunden beantragt werden. Ob und wie die Kunden Ihr Geld erhalten haben, kann ich nicht sagen.
Allerdings glaube ich nicht, dass Schadenersatzzahlungen, die AirBerlin geleistet hat, zurück gezahlt werden müssen, da diese gesetzlich dazu verpflichtet waren.
Nur ab jetzt werden sie sicher nichts mehr zahlen. In dem Fall sollte sich der Pauschalurlauber an seinen Veranstalter wenden, da dieser AirBerlin gebucht hat und somit für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist.,

 
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