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Geschrieben von +emfut+ am 19.05.2011, 19:22 Uhr

Was steht mir zu???

Wenn die Kinder bei Dir bleiben, berechnet sich der Kindesunterhalt nach dem Einkommen Deines Mannes aus der Düsseldorfer Tabelle. Das ist einfach: Googeln und aus der Tabelle ablesen. Achtung: In manchen Tabellen ist das halbe Kindergeld noch nicht abgezogen, das müßtest Du dann noch tun.

Du bekommst Unterhalt, wenn noch was übrigbleibt. Der Selbstbehalt für Deinen Mann liegt knapp unter 1.000,- Euro. Wenn nach dem Abzug des Kindesunterhalt noch was übrigbleibt, könntest Du das bekommen. Wobei er sich als selbstständiger Landwirt wahrscheinlich gut armrechnen kann (wenn er es denn nötig hätte - so viel kommt da ja meistens nicht bei rum). Wobei Dein eigenes Einkommen angerechnet werden würde.

Wenn Du mit Deinem Einkommen plus Unterhalt unter dem Regelsatz für H4 bleibst, steht Dir H4 zu. Allerdings wird die ARGE versuchen, Dich zügig in Lohn und Brot zu bekommen - Deine Kinder sind alt genug.

Ooooder die Kinder bleiben beim Vater. Dann wärst Du unterhaltspflichtig. Bis Du einen Job hast, von dem Du Unterhalt zahlen kannst, springt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuß ein - zumindest bis die Kinder 12 sind. Wer unterhaltspflichtig ist, hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, muß sich also mit noch mehr Anstrengung einen Job suchen und notfalls einen zweiten Job annehmen.

Gruß,
Elisabeth.

 
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