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von Leena  am 20.01.2015, 10:30 Uhr

Nur zum Finanzamt...

Beim Finanzamt ist es entscheidend, ab wann man dauerhaft getrennt lebt, die letztendliche Scheidung ist im Grunde relativ irrelevant.

Normalerweile gibt man gegenüber seiner Gemeinde auf einem entsprechenden Vordruck / Formular eine "Erklärung zum dauernd Getrenntleben" oder so ähnlich ab, davon geht dann auch ein Durchschlag ans Finanzamt. Wenn die Steuererklassen schon geändert sind, nehme ich an, die entsprechende Mitteilung ans Finanzamt ist vermutlich bereits ergangen..?

Für alles andere reicht die Jahressteuererklärung normalerweise völlig aus. :-)

 
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