von Leena am 20.01.2015, 10:30 Uhr |
Nur zum Finanzamt...
Beim Finanzamt ist es entscheidend, ab wann man dauerhaft getrennt lebt, die letztendliche Scheidung ist im Grunde relativ irrelevant.
Normalerweile gibt man gegenüber seiner Gemeinde auf einem entsprechenden Vordruck / Formular eine "Erklärung zum dauernd Getrenntleben" oder so ähnlich ab, davon geht dann auch ein Durchschlag ans Finanzamt. Wenn die Steuererklassen schon geändert sind, nehme ich an, die entsprechende Mitteilung ans Finanzamt ist vermutlich bereits ergangen..?
Für alles andere reicht die Jahressteuererklärung normalerweise völlig aus. :-)
- Wem muss man eine Scheidung mitteilen? - Boots2012 19.01.15, 18:33
- Ups, wollte ich eigentlich im AE posten.... - Boots2012 19.01.15, 18:36
- Re: Ups, wollte ich eigentlich im AE posten.... - Skyla 20.01.15, 8:59
- Re: Ups, wollte ich eigentlich im AE posten.... - Skyla 20.01.15, 9:00
- Re: Ups, wollte ich eigentlich im AE posten.... - Boots2012 20.01.15, 9:41
- Nur zum Finanzamt... - Leena 20.01.15, 10:30
- Re: Nur zum Finanzamt... - Boots2012 20.01.15, 10:49
- Nur zum Finanzamt... - Leena 20.01.15, 10:30
- Re: Ups, wollte ich eigentlich im AE posten.... - Boots2012 20.01.15, 9:41
- Re: Ups, wollte ich eigentlich im AE posten.... - Skyla 20.01.15, 9:00
- Re: Ups, wollte ich eigentlich im AE posten.... - Skyla 20.01.15, 8:59
- Ups, wollte ich eigentlich im AE posten.... - Boots2012 19.01.15, 18:36
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